Bundesrat legt Vorschläge auf den Tisch
International tätige Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz sollen keine Steuerprivilegien mehr erhalten. Das fordern die OECD, G20 und die EU seit Jahren. Der Bundesrat hat nun seine Lösung zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert.
Dieser Inhalt wurde am 02. April 2015 publiziert
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Nicht alle Firmen in der Schweiz werden nach demselben Prinzip besteuert. International tätige Firmen geniessen noch immer Vorteile. Eine Grafik erklärt den Unterschied.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III verzichtet der Bundesrat auf die Kompensation der Steuerausfälle und lässt die Kapitalgewinnsteuer fallen.

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