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Private dürfen biometrische Visa-Daten erfassen

Die Eidgenossenschaft darf zur Ausstellung von Visa für die Schweiz und den Schengen-Raum die Erfassung der biometrischen Daten an Private delegieren. Nach hartnäckigem Widerstand ist der Nationalrat am Donnerstag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Dieser Inhalt wurde am 10. Dezember 2009 publiziert

Stillschweigend beugte sich die grosse Kammer dem Ständerat und segnete den Antrag der Einigungskonferenz ab. Die Konferenz hatte sich am frühen Donnerstagmorgen mit 15 zu 11 Stimmen darauf verständigt, die Datenerfassung durch Dritte zu gestatten. Die Schweizer Gesetze werden damit den neuen Anforderungen des Visa- Informationssystem (VIS) angepasst.

Mit der zentralen VIS-Datenbank soll das so genannte Visa-Shopping verhindert, die Identitäts-Prüfung von Visums-Inhabern vereinfacht und die Betrugs-Bekämpfung verbessert werden. Künftig kann eruriert werden, ob eine Person bereits bei einer anderen Botschaft einen Passierschein beantragt hat.

Die Linke, aber auch die SVP, hatten aus Gründen des Datenschutzes die elektronische Erfassung der Fingerabdrücke und des Fotos nicht an Private delegieren wollen.

Im Ständerat war seit Beginn der Beratungen eine Mehrheit der Meinung, die Erfassung biometrischer Daten im Rahmen des Schengener Visa-Informationssystems sei eine technische Angelegenheit und keine hoheitliche Aufgabe. Der Datenschutzbeauftragte habe gegen die Datenerfassung durch Dritte nichts einzuwenden.

swissinfo.ch und Agenturen

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