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Stiefkind-Adoption für gleichgeschlechtliche Paare

Nicht nur Eheleute, sondern auch Personen in eingetragenen Partnerschaften und im Konkubinat sollen künftig das Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren können. Dies gilt somit auch für gleichgeschlechtliche Partner. Das hat der Ständerat am Dienstag entschieden.

Dieser Inhalt wurde am 09. März 2016 publiziert Minuten
SRF und swissinfo.ch (Tagesschau vom 8. März 2016)
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In weiten Teilen Europas ist die Stiefkind-Adoption auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Viele Familien machen deshalb den Umweg über das Ausland. Ein risikoreicher und kostspieliger Weg.

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