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Doppelbesteuerung: Fünf Abkommen genehmigt

Der Ständerat hat die ersten fünf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach den OECD-Standards verabschiedet. In den Vereinbarungen geht es auch um die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.

Dieser Inhalt wurde am 17. März 2010 publiziert Minuten

Nachdem die Schweiz vor einem Jahr von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OECD) auf eine graue Liste von Steuerparadiesen gesetzt worden war, wurde beschlossen, diese Unterscheidung zu beseitigen und damit die Amtshilfebestimmungen des OECD-Musterabkommens zu übernehmen.

Während die Abkommen mit Frankreich, Grossbritannien, Mexiko und Dänemark oppositionslos gutgeheissen wurden, gab es einzig beim Abkommen mit den USA eine Gegenstimme.

Der Ständerat baute verschiedene Sicherungen in die Ratifizierungs-Beschlüsse ein. So soll etwa der Bundesrat möglichst rasch ein Rahmengesetz über die Umsetzung der Amtshilfe im Schweizer Recht vorlegen.

Mit dem Gesetz soll Amtshilfe in allen Fällen ausgeschlossen werden, in denen ein Staat auf der Basis von gestohlenen Daten um Hilfe ersucht - so wie es jüngst Frankreich tun wollte und Steuerämter in Deutschland erwägen.

Bis das Gesetz rechtskräftig ist, soll der Bundesrat die Amtshilfe für solche Fälle über den Verordnungsweg ausschliessen.

Entgegen früherer Ankündigungen verzichtete die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) darauf, die Ratifizierung der Abkommen zu torpedieren.

Ihre Zustimmung begründet sie unter andem damit, dass eine wichtige Vorbedingung der SVP erfüllt worden sei, und nun alle DBA dem fakultativen Referendum unterstellt würden. Somit könne der Souverän dann immer noch die Notbremse ziehen. Die Abkommen kommen nun in den Nationalrat.

swissinfo.ch und Agenturen

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