Bundesrat will Asyl-Verfahren beschleunigen
Der Bundesrat schlägt vor, Nichteintretensentscheide wenn immer möglich durch schnelle Verfahren zu ersetzen. Zudem soll die Beschwerdefrist von einem Monat auf zwei Wochen verkürzt werden.
Mit den neuen Vorschlägen reagiere der Bundesrat auf Erfahrungen in der Praxis, sagte Widmer-Schlumpf. Es habe sich gezeigt, dass Asylsuchende bei Nichteintretensentscheiden nicht rascher zurückgeführt werden könnten als bei ordentlichen materiellen Verfahren.
Deshalb möchte der Bundesrat nun Nichteintretensentscheide durch schnelle materielle Verfahren ersetzen. Auf Asylgesuche nicht eintreten sollen die Behörden nur noch dann, wenn ein Asylsuchender in einen sicheren Drittstaat weggewiesen werden kann - oder wenn kein Asylgrund vorliegt, weil der Asylsuchende zum Beispiel nur wirtschaftliche Gründe geltend macht.
Verfügt ein Asylsuchender über keine Papiere, erhält er dagegen ein materielles Verfahren, sofern er nicht aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist. Heute ist das Fehlen von Identitätspapieren ein Grund für einen Nichteintretensentscheid.
Zu einer Beschleunigung der Verfahren soll auch die kürzere Beschwerdefrist beitragen. Der Bundesrat will die Frist von 30 auf 15 Tage verkürzen. Eine zweiwöchige Frist entspreche in etwa dem europäischen Durchschnitt, sagte Widmer-Schlumpf.
Als "flankierende Massnahme" zur Verkürzung der Beschwerdefrist will der Bund neu einen Beitrag an eine "Verfahrens- und Chancenberatung" für Asylsuchende entrichten. Das Ziel ist, dass Asylsuchende nur noch Beschwerde einreichen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
swissinfo.ch und Agenturen

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