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POLITIK/DE: BaFin-Verbot für riskante Leerverkäufe (Kreise)

Dieser Inhalt wurde am 18. Mai 2010 - 19:12 publiziert

BERLIN (awp international) - Die Finanzaufsicht BaFin will von diesem Mittwoch an bestimmte hoch spekulative Wetten von Investoren auf fallende Kurse verbieten. "Ungedeckte Leerverkäufe" in Aktien und Staatsanleihen aus Euro-Ländern will die BaFin bereits ab 24.00 Uhr in der Nacht zu Mittwoch untersagen.
Dies habe Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Unionsfraktion angekündigt, wie die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Das Verbot soll im Wege einer Allgemeinverfügung umgesetzt werden.
Zuvor hatte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) die Bundesregierung aufgefordert, so schnell wie möglich zu nationalen Massnahmen zu kommen. "Dazu gehört beispielsweise das Verbot "ungedeckter Leerverkäufe"." Dies hatte auch ein Gesetzentwurf von Schäuble vorgesehen.
Bei "Leerverkäufen" verkaufen Anleger, die auf fallende Kurse setzen, Titel, die sie zu dem Zeitpunkt nicht besitzen, von vornherein mit der Absicht, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei "gedeckten Leerverkäufen" leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" dagegen decken sie sich nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie überhaupt ausgeliehen zu haben. Solche "ungedeckten Leerverkäufe" können die Kurse besonders heftig zum Wanken bringen.
Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen "ungedeckte Leerverkäufe" untersagt, um dem Abwärtsstrudel der Kurse zu begegnen. In Deutschland sind diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot aber seit Anfang Februar wieder erlaubt./sl/tb/DP/js

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