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Petition zum Schutz aller Verschwundenen

Am Sonntag fand der 26. Internationale Tag der Verschwundenen statt. 21 Nichtregierungsorgansiationen forderten den Bundesrat in einer Petition auf, die UNO- Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen.

Dieser Inhalt wurde am 30. August 2009 - 15:58 publiziert

Damit die Konvention in Kraft tritt, müssen sie 20 Staaten ratifizieren. Leider scheine dieses Ziel auch mehr als zwei Jahre nach der Annahme des Konventionstextes noch in weiter Ferne, schreibt die Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT).

Da das Übereinkommen der Vereinten Nationen grundlegende Massnahmen vorsehe, um Verschwindenlassen zu verhindern, Untersuchungen über verschwundene Menschen anzustellen und das Delikt des Verschwindenlassens zu ahnden, sei es von sehr grosser Bedeutung für die Familien der Verschwundenen.

Die Übereinkunft schafft zwei neue Menschenrechte, wie ACAT weiter schreibt: Das Recht, nicht zum Verschwinden gebracht zu werden und das Recht der Angehörigen von Verschwundenen, die Wahrheit zu erfahren.

Auf Initiative der Vereinigung der Opfer des Verschwindenlassens "Jardin des Disparus" fordern 21 Nichtregierungsorganisationen (NGO), darunter ACAT, den Bundesrat in der Petition auf, die Konvention zu unterzeichnen und alle nötigen Massnahmen für eine rasche Ratifizierung durch die Bundesversammlung zu ergreifen.

swissinfo.ch und Agenturen

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