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Party-Drogen im Visier

Der Handel und der Konsum von halluzinogenen Pilzen wie dem Peyotl-Kaktus (Bild) ist neu generell verboten. seedsdirect

Der Konsum von Party-Drogen ist beliebt - und ein ernstzunehmendes Problem. Jetzt haben die Gesundheits-Behörden die Liste der verbotenen Stoffe erweitert.

Dieser Inhalt wurde am 24. Januar 2002 publiziert

Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte, wurden unter anderem GHB (so genanntes "Flüssiges Ecstasy"), halluzinogene Pilze sowie der Peyotl-Kaktus neu im Verzeichnis aufgenommen. Letzterer wird in der Umgangssprache "Nexus" oder "Bees" genannt.

Nachdem GHB ins Verzeichnis der Betäubungsmittel aufgenommen wurde, darf die Substanz nur noch mit Bewilligung von Swissmedic hergestellt, konsumiert und gehandelt werden.

Generell verboten wird neu der Handel und der Konsum von halluzinogenen Pilzen und Peyotl-Kaktus. Eine Überdosierung von GHB kann zu Bewusstlosigkeit führen, bei Kombination mit Alkohol gar zum Tod.

Das BAG hat die Verzeichnisse der verbotenen und streng kontrollierten Stoffe per 31. Dezember 2001 erweitert, da laufend neue Stoffe auf dem Markt auftauchen.

swissinfo und Agenturen

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