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Parlamentarische Immunität: Praxis ändern, nicht das Gesetz

Kopf des Anstosses: Ex-Nationalrat Rudolf Kellers antijüdischer Boykottaufruf entfachte die Debatte um die Immunität von Parlamentsmitgliedern. Keystone

Die Immunität von Parlamentsmitgliedern wird endgültig nicht eingeschränkt. Der Nationalrat beschloss am Donnerstag (05.10.) zum zweiten Mal, auf einen entsprechenden Vorstoss des Ständerates nicht einzutreten.

Dieser Inhalt wurde am 05. Oktober 2000 publiziert

Parlamentarier zu sein soll nicht mehr genügen, um Schutz vor Strafverfolgung zu geniessen. Das hatte die Kleine Kammer, der Ständerat, erstmals im September 1999 beschlossen. Demnach sollte die relative Immunität nur noch für strafbare Handlungen gelten, die direkt im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit stehen.

Der Nationalrat lehnte diese Änderung in einer ersten Beratung ab, worauf der Ständerat seine Meinung im letzten Juni erneut bekräftigte.

Die vorberatenden Kommission des Nationalrates argumentierte nun, das Problem der Immunität liege in der Praxis. Nicht das Gesetz, sondern die Praxis müsse im einem konkreten Fall von den Räten geändert werden. Der Rat folgte der Kommission oppositionslos. Damit ist die Einschränkung der parlamentarischen Immunität, wie sie der Ständerat wollte, vom Tisch.

Die Auseinandersetzung im Rat ist eine Folge der Kontroverse um den inzwischen aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Präsidenten der Schweizer Demokraten, Rudolf Keller (BL). Dieser hatte einen antijüdischen Boykottaufruf verfasst. Der Ständerat lehnte es daraufhin - anders als der Nationalrat - ab, Kelllers Immunität aufzuheben.

swissinfo und Agenturen

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