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Parlament: Ja zum straffreien Schwangerschafts-Abbruch

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Nach acht Jahren Hin und Her hat auch die Schweiz ein Gesetz zur Fristenlösung: Bis zur 12. Woche dürfen Frauen straffrei abtreiben. Sie müssen sich für den Eingriff auf eine Notlage berufen. Gegner und Gegnerinnen drohen mit dem Referendum - entscheiden wird das Volk.

Dieser Inhalt wurde am 14. März 2001 publiziert

Die beiden Kammern des Schweizer Parlaments haben lange gerungen. Um das Seilziehen zu beenden, folgte schliesslich der Nationalrat am Mittwoch (14.03.) dem Ständerat in den zwei letzten strittigen Punkten. Erstens wurden die Kantone verpflichtet, Praxen und Kliniken, in denen abgetrieben werden kann, aufzulisten. Zweitens wurde die Bestimmung übernommen, dass Frauen, die abtreiben wollen, sich auf eine Notlage berufen müssen.

Es sei ein Gebot der politischen Vernunft, das Gesetz endlich zu einem Abschluss zu bringen, sagte Kommissions-Sprecherin Regine Aeppli (SP/ZH). "Wenn wir dieses Dossier schliessen, haben wir ein gutes Stück Arbeit geleistet", sagte sie.

Heuchelei im Strafgesetz

Die Notlage muss von der Frau nicht bewiesen werden, ist also nicht rechtlich verbindlich. Dieser Begriff habe nichts im Strafgesetz zu suchen und sei Heuchelei, kritisierte die Waadtländer Grüne Anne-Catherine Ménétrey-Savary.

Um der raschen Bereinigung der Differenzen willen wurde der Artikel trotz Kritik stillschweigend angenommen.

Liste von Abtreibungskliniken

Die kantonalen Listen mit Kliniken und Praxen, in denen abgetrieben werden kann, sei eine rein gesundheits-polizeiliche Massnahme, sagte Regine Aeppli. Wenn eine Praxis die Voraussetzungen erfülle, habe sie Anspruch auf die Bewillligung. Der Absatz fand mit 112:50 Stimmen Aufnahme ins Gesetz.

Justizministerin Ruth Metzler zeigte sich nicht sehr glücklich über diese Idee. Es seien Anwendungs-Schwierigkeiten zu befürchten. Metzler riet dem Nationalrat vergeblich, nochmals mit dem Ständerat über diesen Punkt zu diskutieren.

Kein Mitwirkungs-Zwang

Nach dem nun vorliegenden Gesetz ist ein Schwangerschafts-Abbruch bis zur 12. Woche straffrei. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss mit der Frau vor der Abtreibung ein eingehendes Gespräch führen. Andernfalls machen sie sich strafbar.

Der Nationalrat überwies nach der Debatte am Mittwoch zudem ein Postulat, in welchem gefordert wird, dass medizinisches Personal nicht zur Mitwirkung an einem Schwangerschafts-Abbruch gezwungen werden darf.

Fristenlösung vors Volk

Das letzte Wort zu Fristenlösung wird das Volk haben. Der Verein "Ja zum Leben" und die "Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens in der Schweiz" (GLS) haben bereits das Referendum angekündigt.

Der Parteivorstand der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) entscheidet am Freitag, ob auch die CVP das Referendum ergreifen wird. Auf die Unterstützung der CVP-Frauen kann Parteipräsident Adalbert Durrer dabei indes nicht zählen.

Diese kündigten am Mittwoch an, dass sie ein Referendum nicht mittragen werden. Vielmehr würden sie versuchen abermals das Beratungsmodell über eine parlamentarische Initiative einzubringen, sagte Brigitte Hauser-Süess, Präsidentin der CVP-Frauen.

swissinfo und Agenturen

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