Papierlose am Rande des Gesundheitssystems
Die hohen Kosten und die Furcht vor Anzeige hindern Menschen ohne Papiere am Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem.
Theoretisch sind die Krankenkassen verpflichtet, Papierlose aufzunehmen. Doch die Realität ist in vielen Regionen der Schweiz kompliziert - und für die Betroffenen schmerzhaft.
Es braucht viel, bis sich ein illegaler Einwanderer entschliesst, ein Spital aufzusuchen. Viele gehen nur im äussersten Notfall hin. Und auch dann geben sie häufig falsche Namen an. Das kann bisweilen fatale Auswirkungen haben, wenn die Behandelnden die Krankheitsgeschichte nicht kennen.
Pflege-Verweigerung
In den Organisationen, die sich um papierlose Menschen kümmern, sind viele tragische Einzelfälle zu erfahren. So gab es in Freiburg beispielsweise einen Mann, der mit gebrochenem Bein eine Woche ohne Behandlung ausharren musste.
"Die Spitalverwaltung hat abgeblockt als sie erfuhr, dass er nicht versichert ist", erzählt Sandra Modica vom Kontaktzentrum Suisses-Immigrés. Dies obgleich die kantonalen Institutionen verpflichtet sind, Notfälle zu behandeln, egal ob der Patient versichert ist oder nicht.
Ein ähnlicher Fall ist auch aus Zürich bekannt: Das Stadtspital Triemli verlangte von einer Südamerikanerin mit gebrochenem Arm ein Depot von 10'000 Franken, wie das Frauen-Informationszentrum für Frauen aus Afrika, Asien und Lateinamerika (FIZ) berichtet.
Besonders gravierend die Situation einer krebskranken Frau, welche ihre Behandlung abbrechen musste, weil ihr das Geld fehlte. Bis dahin hatte sie alle Kosten selber bezahlt.
Kooperative Kliniken gibt es, doch selten
Spitalaufenthalte sind teuer in der Schweiz. So kostet beispielsweise eine normale Geburt ohne Komplikationen mit einem minimalen Spitalaufenthalt in Zürich 3500 Franken, ein Kaiserschnitt 10'000 Franken. Diese Beträge erklären die Zurückhaltung der Spitäler, Papierlose aufzunehmen.
Dennoch gebe es auch andere Beispiele, erklärt Sandra Modica. Sie verweist etwa auf das Spital im freiburgischen Riaz, die medizinische Poliklinik der Universität Lausanne oder die Polimed in Genf.
In Genf und Lausanne haben die Behörden zusammen mit verschiedenen Organisationen ein System im Umgang mit solchen Fällen entwickelt. So werden die Papierlosen je nach Gesundheitszustand in verschiedene Zentren verteilt. Und einige Behandlungen sind gratis oder kosten wenig.
In Lausanne hat die Kinderklinik gar ein Arrangement mit dem Kanton getroffen, das erlaubt, die Kleinsten gratis zu behandeln.
Doch die Strukturen, welche eine offizielle Unterstützung bieten, sind nicht zahlreich. Und in der Deutschschweiz existieren sie praktisch überhaupt nicht.
Angst vor Denunziation
Wer ins Spital geht, wird registriert. Dadurch befürchten Papierlose, angezeigt zu werden - nicht zu Unrecht, wie verschiedene Beispiele zeigen.
So wurde 2002 eine Ecuadorianerin nach der Geburt ihres Kindes im Unispital Lausanne (CHUV) bei der Fremdenpolizei angezeigt.
Ähnliche Fälle gibt es auch in Bern und Zürich. Katja Schurter vom FIZ fragt sich, wie die Informationen von den Gesundheitsdiensten zur Polizei gelangen.
Möglicherweise geschieht dies nicht unbedingt willkürlich. Mit dem Vorgehen könnten die Institutionen lediglich bezwecken, dass unbezahlte Rechnungen beglichen werden.
Dabei verweist das Spital die Sozialdienste auf den Fall hin, dort wird recherchiert und festgestellt, dass sich die Person illegal in der Schweiz aufhält. Eigentlich müsste die Vertraulichkeit der Angaben auch zwischen den verschiedenen Diensten eines Kantons gewährleistet sein, kritisiert Michael Jordi von der Sanitätsdirektoren-Konferenz.
Versichert oder nicht
Klar ist: Die Mehrheit der papierlosen Menschen ist nicht krankenversichert. Dies obgleich das Bundesamt für Sozialversicherungen 2002 bekräftigte, dass die Krankenkassen sich nicht weigern können, eine papierlose Person zu versichern.
Doch viele illegale Immigrantinnen und Immigranten können sich die Versicherung schlicht nicht leisten. Denn sie verdienen häufig weniger als 1500 Franken pro Monat und können kaum 10% bis 20% davon für die Krankenkasse bezahlen. Dies umso weniger, wenn man bedenkt, dass ein Grossteil des Einkommens nach Hause an die Familien geschickt wird.
So bleiben Papierlose auf kostenlose oder verbilligte Behandlungen angewiesen. Es gibt verschiedene Ärzte, die dabei mitmachen. Doch gemäss einem Bericht von "Ärzte ohne Grenzen" und anderen Hilfsorganisationen ist das Angebot je nach Kanton unterschiedlich ausgebaut.
Während es in der Romandie weit verbreitet ist, fehlen solche Institutionen in der Deutschschweiz weitgehend. Ausnahmen sind das von kirchlichen Kreisen initiierte Mebif in Bern oder das FIZ in Zürich.
"Der Weg in der Deutschschweiz ist noch weit", stellt Esther Brunner vom Mebif fest. "Doch die Romands machen uns Mut, um weiter zu kämpfen."
swissinfo, Anne Rubin
(Übertragung aus dem Französischen: Eva Herrmann)
In Kürze
Die Zahl der papierlosen Menschen ist unklar, Schätzungen gehen von 70'000 bis 350'000 Personen aus.
Gemäss einer Direktive des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 19. Dezember 2002 müssen die Krankenkassen Papierlose in die Grundversicherung aufnehmen.
Die Kassen dürfen die Angaben der Betroffenen nicht weitergeben.
Spitäler sind ebenfalls zu Geheimhaltung verpflichtet, sie müssen Notfälle behandeln.
Werden Rechnungen nicht bezahlt, sind die Sozialdienste der Kantone dafür zuständig.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!