Neues Bundesrecht fürs neue Jahr
Auf Anfang 2006 tritt in der Schweiz eine Flut von neuen Erlassen in Kraft. Die Liste ist allerdings deutlich weniger lang als ein Jahr zuvor.
Freuen können sich die Steuerzahler: Die kalte Progression der Bundessteuer wird ausgeglichen.
Zum sechsten Mal werden bei der direkten Bundessteuer die Folgen der kalten Progression ausgeglichen. Beseitigt wird damit das Ärgernis, dass die Steuerpflichtigen allein wegen des Teuerungsausgleichs auf ihren Einkommen in höhere Tarifstufen gerutscht sind.
Der Bundesrat ist zur Korrektur verpflichtet, weil sich der Konsumentenpreisindex seit der letzten Anpassung der Tarifstufen und Abzüge vor 10 Jahren um über 7% erhöht hat. Der Fiskus verliert 770 Mio. Franken, wovon 540 Mio. auf den Bund und 230 Mio. auf die Kantone entfallen.
Wohlhabende erhalten einen neuen Anreiz, für gemeinnützige Aufgaben zu spenden. Ein neues Stiftungsrecht verspricht steuerliche Erleichterungen.
Anreiz zum Kauf von Generika
Einen Schritt vorwärts geht es bei der Kostendämpfung im Gesundheitswesen: Ab 2006 müssen die Patienten 20% selber bezahlen, wenn sie statt eines um mindestens 20% günstigeren Nachahmerprodukts das Originalmedikament kaufen. Nur noch für die Generika beträgt der Selbstbehalt unverändert 10%.
Auch andere Neuerungen in der Krankenversicherung treten in Kraft, so namentlich verschärfte Massnahmen gegen säumige Prämienzahler. Für die Umsetzung der neuen Prämienermässigung haben die Kantone aber noch Zeit: Erst ab 2007 müssen Familien mit tiefen und mittleren Einkommen für Kinder und Jugendliche in Ausbildung höchstens noch die halbe Prämie bezahlen.
Ganze BVG-Revision in Kraft
Neues gibt es zudem in der beruflichen Vorsorge, wo der dritte und letzte Teil der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) in Kraft tritt. Statt bereits mit 55 Jahren ist die frühzeitige Pensionierung künftig erst ab 58 Jahren möglich.
Bis Anfang 2011 ist allerdings der Bezug von Altersleistungen vor 58 weiterhin erlaubt.
Neues Lebensmittelrecht
Ab Neujahr gilt in der Schweiz grosso modo das Lebensmittelrecht der EU. Der Bundesrat will damit verhindern, dass Exporte von Lebensmitteln in die EU erschwert oder gar verhindert werden.
Alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten, lagern, transportieren, abgeben, importieren oder exportieren, müssen bei den kantonalen Instanzen gemeldet sein. Die Betriebe sind zur Selbstkontrolle verpflichtet und müssen alle ihre Massnahmen, die sie zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen treffen, dokumentieren.
Vom BUWAL zum BAFU
Neu organisiert werden auch Teile der Bundesverwaltung. So wird das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das 1988 nach der Diskussion um das Waldsterben vom damaligen Umweltminister Flavio Cotti geschaffen worden war, in ein umfassendes Bundesamt für Umwelt (BAFU) umgestaltet.
Diesmal waren es die Unwetter vom letzten Sommer, die Bundesrat Moritz Leuenberger bewogen, die Ressourcen in den Bereichen Umwelt, Wasser und Naturgefahren zu bündeln.
Schliesslich mehr Sicherheit: Ab Neujahr arbeiten die In- und Ausland-Geheimdienste enger zusammen. Der im Verteidigungsdepartement angesiedelte Strategische Nachrichtendienst (SND) und der im Justizdepartement beheimatete Dienst für Analyse und Prävention (DAP) werden koordiniert.
swissinfo und Agenturen
Fakten
Die Amtliche Sammlung des Bundesrechts wird auf den 1. Januar 2006 um 283 Einträge reicher.
Das sind 15% weniger Neueinträge als 2005.
Es ist das Ergebnis der gesetzgeberischen Arbeit von Bundesrat, Parlament und Verwaltung.
Wichtigste Neuerungen:
Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Anreiz zum Kauf von Generika
Verwirklichung der ganzen BVG-Revision
Neues Lebensmittelrecht
Neuorganisierung von Teilen der Bundesverwaltung.

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