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NEAT: Gefängnis wegen Überstunden

Dieser Helm wurde unzulässig lange getragen! Keystone

Der Staatsanwalt des Kantons Uri hat zwei Angestellte der österreichischen Tunnelbaufirma Ast zu je zehn Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Die beiden hatten auf der Neat-Baustelle Amsteg Arbeiter unzulässige Überstunden leisten lassen.

Dieser Inhalt wurde am 02. Februar 2001 - 12:38 publiziert

Der Staatsanwalt bestätigt eine Meldung des Zürcher "Tages Anzeigers". Demnach ist es für den Staatsanwalt erwiesen, dass die zwei leitenden Angestellten zwischen Januar und Juni 2000 die Bauarbeiter länger als die zulässigen neun Stunden pro Tag arbeiten liessen. Die Ast baut in Amsteg den Zubringer-Stollen zum künftigen Basistunnel.

Doppelte Buchhaltung

Damit die Behörden nichts merkten, führte die Firma zwei Arbeitsbücher. In einem wurden fiktive Arbeitszeiten aufgeschrieben, im andern die korrekten.

Demnach leisteten die Arbeitnehmer 5'333 Überstunden. Bezahlt wurde die Zusatzarbeit mit nicht sozialversicherungs-pflichtigen Prämien. Der Staatsanwalt kritisiert, dass die beiden leitenden Angestellten massiv viele Überstunden anordneten. Insgesamt könne auf ein fast planmässiges, zumindest aber vorsätzliches Vorgehen geschlossen werden, zitiert der "Tages-Anzeiger" den Strafbefehl.

Die Angeschuldigten haben zehn Tage Zeit, gegen den Strafbefehl Einsprache zu erheben. Die Strafanzeige eingereicht hatte das Urner Industrie- und Gewerbeinspektorat.

Urner wollen "kein zweites Sedrun"
Die Urner Behörde hatte ihren Schritt damit begründet, dass es kein zweites Sedrun geben dürfe. Bei der dortigen Neat-Baustelle hatte eine südafrikanische Firma gegen das Arbeitsrecht verstossen. Auch dieses Unternehmen wurde gebüsst.

swissinfo und Agenturen

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