Einigung im Fluglärmstreit
Im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz ist ein Durchbruch gelungen. Die Delegationen der beiden Länder haben sich am Montag auf einen Staatsvertrag zum Flugverkehr einigen können, sagte Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.
Was die Schweizer Verkehrsministerin bereits im Januar am Weltwirtschaftsforum in Davos (WEF) in Aussicht gestellt hatte, scheint jetzt Tatsache zu werden: Nach fünf Verhandlungsrunden hätten sich die Schweiz und Deutschland auf einen Kompromiss verständigt, sagte Leuthard am Montag vor den Medien. Die Einigung sieht vor, dass Anflüge am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden können.
Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Zudem können Flugzeuge werktags bereits eine halbe Stunde früher Zürich über Süddeutschland anfliegen.
Gemäss der Vereinbarung sind von 6.30 bis 18 Uhr Anflüge von Norden her möglich, ab Wochenenden erst ab 9 Uhr. Diese Betriebsform tritt erst nach den erforderlichen Pistenverlängerungen auf dem Flughafen Zürich in Kraft, spätestens aber 2020.
Als mögliche Option in der Vereinbarung enthalten ist der umstrittene gekröpfte Nordanflug. Dabei fliegen die Flugzeuge beim Anflug nach Zürich entlang des Rheins auf Schweizer Gebiet, bevor sie in die Anflugschneise eindrehen.
Die neuen Regelungen werden in einem Staatvertrag festgeschrieben. Dieser muss durch die Verkehrsminister der beiden Länder unterzeichnet werden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die eidgenössischen Räte und der Deutsche Bundestag ratifizieren.
2001 gescheitert
Mit der Einigung kommt das Ende des jahrzehntelangen Disputs zwischen der Schweiz und Deutschland über den Fluglärm in Sicht. Seit dem Jahr 2000 diskutieren die Nachbarn auf höchster politischer Ebene über Lärm von Flugzeugen, die auf dem Anflug auf den Schweizer Flughafen Zürich Süddeutschland überfliegen. Bewohner von mehreren Gemeinden in Süddeutschland protestierten, weil sie sich durch den Lärm belästigt fühlen.
Die deutsche Seite hatte sich lange darüber beklagt, dass das Problem von den Schweizer Behörden und vom Flughafen sowie vom Kanton Zürich her nicht ernst genug genommen worden sei.
2001 hatten zwar der damalige Schweizer Verkehrsminister Moritz Leuenberger und sein deutscher Amtskollege Kurt Bodewig einen Staatsvertrag zur Lösung des Streits unterzeichnet. Doch der Schweizer Ständerat verschob das Geschäft auf unbestimmte Zeit.
Als Antwort erliess Berlin eine einseitige Flugverkehrs-Verordnung. Darin war eine Einschränkung der Landeanflüge über süddeutschem Gebiet festgeschrieben. Klagen der Schweiz gegen das einseitig erlassene Regime wurden vom Gericht der Europäischen Union (EU) abgewiesen.
Zürich will erst genau prüfen
Noch keine Reaktion gab es vom Standortkanton Zürich. Der Zürcher Regierungsrat will sich inhaltlich noch nicht zum Staatsvertrag äussern.
Ein Sprecher der Zürcher Regierung sagte, man wolle die Vereinbarung zuerst analysieren und dann bis spätestens Ende dieser Woche kommunizieren.
Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer wertete den vereinbarten Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz als "positives Zeichen für die ganze Region".
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