Navigation

Dieser Inhalt wurde am 23. September 2016 publiziert

Ein Blick zurück auf die Geschichte der Schweizer Altersvorsorge und der Invalidenversicherung, beides integrale Bestandteile des Schweizer Systems für soziale Sicherheit. (SRF, swissinfo.ch)

Das Schweizer System der sozialen Sicherheit soll Pensionierten eine sichere Existenz garantieren. Es besteht aus drei Säulen: Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Invalidenversicherung (erste Säule), berufliche Vorsorge (zweite Säule), private Vorsorge (dritte Säule).

Die AHV wurde 1948 eingeführt und seither zehn Mal überarbeitet. Die nächste Revision ist für 2020 vorgesehen. 1948 betrug die Minimalrente 40 Franken pro Monat, heute sind es 1175 Franken.

Das Pensionsalter für Männer – 65 Jahre – blieb seit 1948 unverändert. Damals war jenes für Frauen ebenfalls auf 65 festgelegt worden. 1957 wurde dieses auf 63 und 1964 auf 62 Jahre heruntergesetzt.

2001 wurde es wieder auf 63 Jahre angehoben, 2005 auf 64 Jahre. Im Rahmen des Reformpakets "Altersvorsorge 2020" soll das Rentenalter für Frauen wieder auf 65 Jahre festgelegt werden.

Am 25. September stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" ab, die eine Erhöhung der Renten um zehn Prozent verlangt.

Diskutieren Sie mit!

Ihre Beiträge müssen unseren Richtlinien entsprechen.
Sortieren nach

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Die Top-Geschichten dieser Woche

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den besten Geschichten von swissinfo.ch zu verschiedenen Themen, direkt in Ihrer Mailbox.

Wöchentlich

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.