Navigation

Menschenrechtsgerichthof rügt Schweiz

Mit der unbefristeten Wegweisung eines jungen kriminellen Türken hat die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof hat ihm 7650 Euro als Genugtuung und für seine Auslagen zugesprochen.

Dieser Inhalt wurde am 22. Mai 2008 publiziert

1986 war der damals Fünfjährige mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen. Seit dem 14. Altersjahr kam er immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz: Körperverletzungen, Raub, Vermögens-, Verkehrs- und andere Delikte.

Nach der bedingten Entlassung aus dem Gefängnis wurde er 2003 unbefristet des Landes verwiesen. 2004 bestätigte das Bundesgericht dieses Urteil, Ende 2004 wurde er ausgeschafft.

Nun ist der Gerichtshof für Menschenrechte nach einer Beschwerde zum Schluss gekommen, die Schweiz habe das Privat- und Familienrecht verletzt.

Es sei zu beachten, dass der Betroffene über 17 Jahre im Land gelebt habe und nur schwache Bindungen zur Türkei habe. So sei nicht sicher, ob er überhaupt ausreichend Türkisch spreche. Er lebt heute in Deutschland.

Artikel in dieser Story

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Ihre Beiträge müssen unseren Richtlinien entsprechen.
Sortieren nach

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Die Top-Geschichten dieser Woche

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den besten Geschichten von swissinfo.ch zu verschiedenen Themen, direkt in Ihrer Mailbox.

Wöchentlich

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.