Menschenrechtsgerichthof rügt Schweiz
Mit der unbefristeten Wegweisung eines jungen kriminellen Türken hat die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof hat ihm 7650 Euro als Genugtuung und für seine Auslagen zugesprochen.
1986 war der damals Fünfjährige mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen. Seit dem 14. Altersjahr kam er immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz: Körperverletzungen, Raub, Vermögens-, Verkehrs- und andere Delikte.
Nach der bedingten Entlassung aus dem Gefängnis wurde er 2003 unbefristet des Landes verwiesen. 2004 bestätigte das Bundesgericht dieses Urteil, Ende 2004 wurde er ausgeschafft.
Nun ist der Gerichtshof für Menschenrechte nach einer Beschwerde zum Schluss gekommen, die Schweiz habe das Privat- und Familienrecht verletzt.
Es sei zu beachten, dass der Betroffene über 17 Jahre im Land gelebt habe und nur schwache Bindungen zur Türkei habe. So sei nicht sicher, ob er überhaupt ausreichend Türkisch spreche. Er lebt heute in Deutschland.

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