Mehr tun gegen den Terror
Die Schweiz soll nicht als Drehscheibe für terroristische Aktivitäten missbraucht werden. Deshalb will sie zwei UNO-Übereinkommen ratifizieren.
Die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus durch internationale Zusammenarbeit haben nach dem 11. September 2002 in den USA wesentlich an Bedeutung gewonnen. Für diese Aufgaben gibt es zwölf UNO-Übereinkommen, wovon die Schweiz bereits zehn ratifiziert hat.
Mit dem Beitritt zu den beiden verbleibenden Übereinkommen gegen die Finanzierung des Terrorismus und gegen terroristische Bombenanschläge will der Bundesrat dafür sorgen, dass die Schweiz auch in Zukunft kein attraktiver Ort für Terroristen und keine Basis für die Unterstützung terroristischer Aktivitäten ist.
Justizministerin Ruth Metzler gab am Donnerstag in Bern bekannt, dass die Regierung dafür die Ratifikations-Botschaft sowie eine Botschaft zur Strafrechtsrevision zu Handen des Parlaments verabschiedet hat. Allerdings hält der Bundesrat die Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in der Schweiz oder gegen Schweizer für gering. Ausgeschlossen werden können Terrorakte aber nicht, heisst es in einer Analyse über die Terrorismus-Gefahr.
Prävention und Repression
Das UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge verpflichtet die Vertragsstaaten, die Urheber und Komplizen von Attentaten mit Sprengsätzen oder biologischen Kampfstoffen zu bestrafen. Es regelt zudem die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen.
Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus dehnt die Strafbarkeit auf das Vorfeld terroristischer Aktivitäten aus. Damit wird dem Terrorismus die finanzielle Grundlage entzogen. Präventive und repressive Massnahmen sollen finanzielle Transaktionen unterbinden.
Neue Strafnormen
Um das Abkommen gegen Terrorismus-Finanzierung umzusetzen, muss die Schweiz das strafrechtliche Instrumentarium vervollständigen. Dazu braucht es eine neue, allgemeine Terrorismus-Strafnorm sowie eine Strafnorm der Terrorismus-Finanzierung.
Die Schweizer Banken halten die Aufnahme der geplanten Terrorismus-Strafnormen ins Strafrecht nicht für zwingend. "Das heutige Gesetz deckt ab, was wir brauchen", sagte Thomas Sutter, Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung. Bei den Strafnormen handle es sich um einen politischen Entscheid zur Ratifizierung der entsprechenden UNO-Abkommen, der den Banken keine Probleme bereite. Für sie gelte Terrorismus implizit als kriminelle Tat. Daher würden sie bei der Durchforstung der Konten und der Überprüfung ihrer Kunden-Beziehungen auch auf Verknüpfungen mit dem Terrorismus achten. Insofern ändere sich mit den geplanten Strafnormen für die Banken nichts.
Sind Schweizer AKW's terrorsicher?
Vor dem 11. September hatte man Terrorangriffe auf Nuklearziele ausgeschlossen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Die USA, Frankreich und Grossbritannien ergriffen kurz danach besondere Sicherheits-Massnahmen gegen potentielle Terrorangriffe auf Atomkraftwerke.
In der Schweiz ist nach dem 11. September 2001 das Bundesamt für Energie (BFE) an die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke gelangt und hat mit ihnen im Sinne von Sofortmassnahmen zusätzliche Sabotageschutz-Vorkehrungen vereinbart.
Nach Angaben von Werner Bühlmann, Leiter der Abteilung Recht und Kernenergie im BFE, hatten die Werke bereits von sich aus solche Massnahmen an die Hand genommen. "Zudem sind wir in Kontakt mit ausländischen Stellen, insbesondere in den benachbarten Staaten, um uns abzusprechen und zu informieren, was längerfristig in diesem Bereich an zusätzlichen Massnahmen nötig ist", sagt Bühlmann gegenüber swissinfo.
Die vier Schweizer Atomkraftwerke hätten nach dem 11. September 2001 in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsstelle, der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), die ganze Situation eingehendst geprüft, sagt Hansjörg Ruh, stellvertretender Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie (SVA), gegenüber swissinfo. "Sie sind zum Schluss gekommen, dass die bestehenden Sicherheits-Massnahmen, die bereits sehr hoch sind, dem Gros der möglichen Bedrohungen eigentlich genügen."
Weitere Sicherheits-Massnahmen seien in Gang, doch würden diese zum Teil nicht veröffentlicht, da man ja nicht irgendwelchen Attentätern die Angriffsflächen offen legen wolle. Die Möglichkeit eines Flugzeug-Absturzes auf einen Reaktor erachtet Hansjörg Ruh als relativ gering. Und dann müsste das Flugzeug direkt und mit grossem Tempo auf den Reaktor auftreffen. "Und selbst dann ist, je nach Anlage, die Sicherheit gemäss Angaben der Kernkraftwerk-Betreiber noch gewährleistet." Und ein Kleinflugzeug sei zu leicht, um gefährlich zu sein.
Das sieht auch Werner Bühlmann vom BFE so: "Es gibt zwar sicher keinen absoluten Schutz. Wir wissen aber, dass unsere Atomkraftwerke im ausländischen Vergleich über einen hohen Schutzgrad verfügen."
swissinfo

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