Mehr Lohn trotz kürzerer Arbeitszeit bei Coop
Coop-Angestellte erhalten mehr Lohn, obwohl teils die Wochenarbeitszeit verkürzt und Ferien verlängert werden. Alle dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Unterstellten bekommen mindestens 50 Franken mehr Lohn, wie Coop am Freitag (22.09.) mitteilte.
Insgesamt stellt Coop, die Nummer zwei der Detailhandelsketten in der Schweiz, für Lohnerhöhungen zwei Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Die generelle Lohnerhöhung für das GAV- Personal gelten ab 1. April 2001. Die Saläre der nicht dem GAV unterstellten Angestellten werden individuell angepasst.
Weitere gut 2,5 Prozent der Lohnsumme machen die Verbesserungen aus, die der im August vorgestellte neue GAV ab Jahresbeginn bringt. Namentlich wird damit in den meisten Regionen die Arbeitszeit um eine Stunde verkürzt; ab 60 hat man sieben Wochen Ferien und die Mindestlöhne werden angepasst.
Coop kündigte zudem an, "voraussichtlich" Leistungen der Personalvorsorge zu verbessern. So sollen die Renten um drei Prozent erhöht werden, ebenso das für die Leistungen massgebliche Altersguthaben der Aktiv-Versicherten.
Gemäss der Gewerkschaft VHTL indes ist zum Lohn "keine Einigung" erzielt worden: Die Erhöhungen sollten per Jahresbeginn und nicht erst per April gelten, forderte sie am Freitag. Laut einem Sprecher wurde der Verzug mit der Coop-Reorganisation zum Jahresbeginn begründet. Die generelle Lohnerhöhung bewertet VHTL als "positiv".
swissinfo und Agenturen

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