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Mehr Kostentransparenz auch im Schweizer Bankenwesen

Konsumentinnen und Konsumenten sollen in der Schweiz nun auch im Bankenwesen die Preise besser vergleichen können. Voraussetzung dazu ist aber, dass die Banken die am Montag (01.11.) in Kraft tretenden neuen Regelungen konsequent umsetzen.

Dieser Inhalt wurde am 29. Oktober 1999 - 13:57 publiziert

Konsumentinnen und Konsumenten sollen in der Schweiz nun auch im Bankenwesen
die Preise besser vergleichen können. Voraussetzung dazu ist aber, dass die
Banken die am Montag (01.11.) in Kraft tretende Verordnungsergänzung konsequent
umsetzen. Sollte das nicht der Fall sein, will die Konsumentenseite rechtliche
Schritte einleiten.

Das Inkrafttreten der sogenannte 'Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung' bedeutet, dass neu auch die Preise für Bankkonten und verschiedene andere Dienstleistungen (z. B. Fernmeldedienste, Pauschalreisen und Fitnessangebote) klar deklariert werden müssen.

Für die Banken heisst das konkret: sie müssen ab dem 1. November der Kundschaft sagen, wieviel das Eröffnen, das Führen und Schliessen von Konten, der Zahlungsverkehr, der Verkauf und Kauf ausländischer Währungen sowie die Kreditkarten kosten.

Die neue Verordnung zielt auf mehr Kostentransparenz ab. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen die Angebote besser vergleichen können. Gerade bei Finanzdienstleistungen sind Preisvergleich aber schwierig. Einfache Vergleiche sind nur möglich, wenn die Leistungen gleich benennt werden. Bei den Banken ist das nicht der Fall - eine Lücke, die laut Konsumentenschutzorganisationen unbedingt geschlossen werden muss.

Die Schweizer Banken dagegen sehen bezüglich Neuerungen kaum Handlungsbedarf. Man müsse allerhöchstens einige wenige Anpassungen vornehmen, sagen Sprecher der Institute übereinstimmend. Die Banken hätten die Preise für die Leistungen den Kunden bereits früher offen zugänglich gemacht.

Damit will sich die schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz allerdings nicht begnügen. Sie will nach einer gewissen Übergangsfrist rechtliche Schritte einleiten, wenn die Banken ihr Massengeschäft nicht einheitlich benennen sollten.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat für die von rechtlichen Neuerung betroffenen Diensleistunsgbetriebe Informationsblätter ausgearbeitet. Das Blatt für die Banken werten Konsumentenorganisationen ausgesprochen gut. Die Vorgaben seien klar und mit der neuen Verordnung habe man jetzt ein rechtliches Instrument in den Händen, um die Forderung nach Vergleichbarkeit durchzusetzen.

SRI und Agenturen





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