Marcos-Gelder: Verjährung kein Hindernis für Rechtshilfe
Die Schweiz kann den Philippinen unabhängig von Verjährungsfragen weiterhin Marcos-Rechtshilfe leisten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde aus dem Umfeld des verstorbenen Diktators abgewiesen.
Die Schweizer Behörden werden aber angehalten, auf eine Verfahrens-Beschleunigung in Manila zu drängen.
Die Geschichte um die im Frühling 1986 auf Schweizer Bankkonten eingefrorenen Marcos-Millionen rückt mit dem am Mittwoch (22.11.) veröffentlichten Urteil der definitiven Erledigung einen weiteren Schritt näher.
Im Entscheid aus Lausanne geht es darum, ob gewisse Rechtshilfe-Massnahmen nicht mehr geleistet werden dürfen, weil die zu Grunde liegenden Delikte nach schweizerischen Recht absolut verjährt sind.
Philippinen müssen vorwärts machen
Bei der Herausgabe sichergestellter Bankunterlagen beantwortete das Bundesgericht die Frage mit einem klaren und bei der Verlängerung von Kontensperren mit einem vorsichtigen Nein. Die Sperrung müsse nämlich trotz Unverjährbarkeit aufgehoben werden, wenn die philippinischen Behörden die Verfahren nicht vorantreiben.
Das Bundesgericht hielt deshalb die Bezirksanwaltschaft und das Bundesamt für Justiz an, den Fortgang des Verfahrens auf den Philippinen aufmerksam zu verfolgen und im Falle einer unzumutbaren Verzögerung die Kontosperren aufzuheben.
Noch 35 Mio. Dollar blockiert
Gemäss Dieter Jann, dem für das Marcos-Dossier zuständigen Staatsanwalt bei der Zürcher Bezirksanwaltschaft, können Betroffene jedoch erst um eine Freigabe gesperrter Vermögenswerte ersuchen, wenn von philippinischer Seite offenkundig nichts mehr geht. Gegenwärtig seien noch rund 35 Mio. Dollar Marcos-Gelder blockiert.
swissinfo und Agenturen

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