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Lufthansa/AUA-Vorstand glaubt nicht an Einstellung von Indien-Flügen

Dieser Inhalt wurde am 26. September 2011 - 14:18 publiziert

WIEN (awp international/APA) - Die österreichische Lufthansa-Tochter AUA lässt sich von dem drohenden Verbot ihrer Indien-Flüge nicht einschüchtern. Vorstandsmitglied Peter Malanik setzt auf eine Verhandlungslösung mit Indien. "Ich glaube nicht, dass es Einstellungen von Flügen geben wird", sagte der Manager am Montag am Rande einer Luftfahrtveranstaltung in Wien. Die indischen Drohgebärden gegen Austrian Airlines und die Lufthansa stünden "natürlich" im Zusammenhang mit dem gescheiterten Beitritt von Air India zum Luftfahrtbündnis Star Alliance. Es könne aber nicht sein, dass die Allianz ihre Beitrittskriterien verwässere.
Die Star Alliance, zu der die Lufthansa und ihre Töchter wie AUA gehören, hatte die Aufnahme von Air India als neuem Bündnismitglied Ende Juli ausgesetzt. Malanik wollte nicht sagen, welche der 83 Kriterien für den Allianz-Beitritt die staatliche Gesellschaft verfehlt hatte. Es gehe dabei um Qualitätskriterien, nicht um die Flugsicherheit, fügte der Manager hinzu.
Malanik zufolge haben sich die indischen Luftfahrtbehörden den Streit der russischen Behörden mit Österreich "abgeschaut". Indien stellt zur Zeit die Verkehrsrechte der AUA als Tochter der Deutschen Lufthansa in Frage und hat von Österreich "Auskunft" über die Eigentümerschaft der AUA angefordert.
Die Verkehrsrechte der Fluggesellschaften werden immer im Zusammenhang mit der Nationalität des Unternehmens vergeben. Die AUA wurde 2009 von der Lufthansa übernommen. Damit lenkt faktisch ein deutscher Mutterkonzern die Geschäfte einer österreichischen Gesellschaft.
In Russland hingegen soll es nach dortigen Medienberichten Mitte Oktober zu einer endgültigen Lösung kommen. Demnach hätte die AUA nun beste Chancen, dauerhafte Landerechte in Russland zu bekommen. Russland wolle die EU-Eigentümerschaft europäischer Fluggesellschaften anerkennen, hiess es vor dem Wochenende.
Für Malanik wäre dies, wie er heute sagte, ein "wichtiger Fortschritt" und der endgültige Beweis, wie weltfremd und anachronistisch die bisherigen Nationalitätenklauseln in den Luftverkehrsabkommen in Fragen der Landerechte seien. /rf/tsk/APA/stw/tw

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