Leuna-Akten-Zwist relativiert
Die Genfer Justiz relativiert die Bedeutung der Namensliste, die sie Deutschland im Zusammenhang mit der Leuna-Elf-Affäre übergeben hat.
Dieser Inhalt wurde am 02. August 2001 - 16:10 publiziertDer Genfer Untersuchungsrichter Paul Perraudin schliesst einen zwingenden Bezug der Namensliste zu dieser Affäre aus. "Die auf der Liste aufgeführten Personen müssen nicht unbedingt in die Untersuchung der Leuna-Elf-Affäre verwickelt sein oder in der Schweiz Bankkonten haben, die von der Untersuchung betroffen sind", sagt Perraudin.
In einer internationalen Strafuntersuchung würden die Namen von zahlreichen Personen aus unterschiedlichsten Gründen genannt, erklärt Perraudin. Es gehe dabei einfach um die Identifizierung dieser Personen und deren Funktion. Deshalb sei die Anfrage an die deutschen Behörden gerichtet worden, fügt er an.
Der ehemalige CDU-Vorsitzende Wolfgang Schäuble hatte sich dieser Woche in den deutschen Medien über die Schweizer Ermittlungs-Methoden in der Leuna-Elf-Affäre empört. Er kündigte an, vorerst nicht mehr in die Schweiz reisen zu wollen.
Schäuble ist einer von 29 prominenten Unionspolitikern, die auf der fraglichen Liste aufgeführt sind. Vor rund zwei Wochen war bekannt geworden, dass die Genfer Behörden diese Liste mit einer Anfrage im März 2000 an das deutsche Bundeskriminalamt übergeben hatten.
"Es ist ein empörender Vorgang, wenn man auf solche Listen kommt, weil man irgendwann mal im Kanton Genf übernachtet hat", sagte er dem Magazin "Stern".
Der ehemals staatliche französische Elf-Konzern hatte 1992 den Zuschlag für das ostdeutsche Minol-Tankstellen-Netz erhalten und sich verpflichtet, die Raffinerie im ostdeutschen Leuna aufzubauen. Der Konzern soll Schmiergelder für dieses Geschäft gezahlt haben.
swissinfo und Agenturen
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Webseite importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@swissinfo.ch

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!