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Kunst in Konflikt mit Ethik

Stein des Anstosses: Teil der Installation "Ruan" von Xiao Yu. Keystone

Wie weit darf künstlerischer Provokation gehen? Wann ist Zensur angebracht? Eine Installation im Kunstmuseum von Bern wirft Fragen auf.

Dieser Inhalt wurde am 16. August 2005 - 16:00 publiziert

Das umstrittene Werk zeigt ein aus einem Möwenkadaver und einem menschlichen Fötenkopf zusammengesetztes Wesen. Wegen einer Strafanzeige wurde es aus der Ausstellung entfernt.

Das Werk des Chinesen Xiao Yu ist infolge einer Strafanzeige von der Ausstellung Mahjong entfernt worden. Die im Juni eröffnete Ausstellung "Mahjong" über chinesische Gegenwartskunst hatte bisher keinerlei negative Schlagzeilen gemacht. Im Gegenteil: Die hohe Qualität der ausgestellten Exponate war allgemein gelobt worden.

Die Werke stammen aus der Sammlung des ehemaligen Schweizer Botschafters in China, Uli Sigg. Viele der Werke waren bereits 1999 an der Biennale von Venedig zu sehen, die damals unter der Leitung des Schweizer Ausstellungsmachers Harald Szeemann stand.

Zu den Exponaten gehörte auch "Ruan" von Xiao Yu. Diese Installation besteht aus diversen mit Formalin gefüllten Glasglocken, in denen aus Teilen von Tierkadavern zusammengesetzte Wesen schweben. Eines von ihnen hat den Körper einer Möwe und den Kopf eines menschlichen Fötus. Der Künstler sagt, er wollte damit eine kritische Auseinandersetzung mit der Gentechnologie anregen.

Strafanzeige erstattet

Jetzt ist die Installation von Xiao Yu plötzlich in den Mittelpunkt einer heftigen Polemik gerückt. Ausgelöst wurde sie vom Walliser Historiker und Journalisten Adrien de Riedmatten. Nach einem Besuch der Ausstellung erstattete der Journalist Anzeige gegen den Künstler, gegen das Kunstmuseum von Bern sowie gegen den Kunstsammler Uli Sigg.

Die Anzeige basiert auf den Artikeln 135 (Gewaltdarstellungen) und 262 des Strafgesetzbuches (Störung des Totenfriedens) sowie auf Artikel 27 des Tierschutzgesetzes (Misshandlung von Tieren).

Nachdem der Künstler die Echtheit des Embryonenkopfes bezeugt hat (er hat ihn angeblich in einem naturgeschichtlichen Museum in Peking erworben), entschied sich das Kunstmuseum, das Werk vorläufig aus der Ausstellung zu entfernen. Gleichzeitig kündigte das Museum ein Symposium zum Thema für den 22. August an. Dort soll über die moralischen und ethischen Grenzen bei der Darstellung des Todes in der Kunst diskutiert werden.

Nach Ansicht des Juristen Peter Studer hat die Strafanzeige de Riedmattens wenig Aussicht auf Erfolg. "Die Ausstellung für chinesische Gegenwartskunst verletzt die Würde nicht. Und man kann einen Fötus kaum mit einer Person vergleichen, die wirklich gelebt hat", sagt der Präsident des Schweizer Presserates und Experte von Kunstrecht.

Die Grenzen der Kunst

Der Skandal um das Kunstwerk von Xiao Yu wirft aber doch wichtige Fragen zu den Grenzen künstlerischen Schaffens auf und zum Umgang der Gesellschaft mit Tabu-Brüchen.

In den letzten Jahren haben bereits Künstler wie Damien Hirst oder Gunther von Hagens den Gebrauch von menschlichen oder tierischen Körpern in der Kunst an die Grenze getrieben. Hirst zeigte in Scheiben geschnittene und in Formalin eingelegte Kühe. Von Hagens stellte plastifizierte Tote aus.

Der konkret vorliegende Fall um das Kunstwerk von Xiao Yu muss nun unter legalen Gesichtspunkten und aus diversen juristischen Perspektiven geprüft werden. "Die Staatsanwaltschaft muss die in der Anzeige aufgeführten Artikel gegen die ebenfalls garantierte Kunstfreiheit aufwiegen", sagt Studer. "Meiner Meinung nach wird die künstlerische Freiheit siegen."

Der Künstler und Kurator des Schweizer Pavillons an der Biennale in Venedig, Stefan Banz, hält ganz allgemein fest: "Wenn eine Person physische oder materielle Schäden davon trägt, wenn jemand durch ein Kunstwerk ernsthaft geschädigt wird, ist die Grenze künstlerischer Freiheit überschritten."

Für Banz darf diese Grenzüberschreitung aber nicht moralischer Natur sein: "Sonst könnten wir nicht mal mehr einen Western zeigen – aus Angst, dass sich jemand verletzen könnte, wenn der Überfall auf einen Zug nachgeahmt wird."

Banz ist der Auffassung, dass in den letzten Jahren die Toleranz für die künstlerische Freiheit zurückgegangen ist. Dies könnte seiner Meinung nach daran liegen, dass viele Leute nicht verstehen, dass Kunst nicht die Realität, sondern eine Metapher der Realität ist: "Das Problem wird besonders akut, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – ein Kunstwerk zu sehr der Realität nähert."

Offene Diskussion notwendig

Die Diskussion über kontroverse Themen muss für Banz möglich sein. Er hält es für Besorgnis erregend, dass eine einzige Person durch eine Strafanzeige ein Kunstwerk aus einer Ausstellung befördern kann.

Andererseits versteht Banz den Entscheid des Kunstmuseums Bern: "So wird das Museum nicht dem Vorwurf ausgesetzt, mit diesem umstrittenen Kunstwerk das Publikum für die Ausstellung anziehen zu wollen."

Auch Peter Studer zeigt Verständnis für den Entscheid des Kunstmuseums. Und er ist zufrieden, dass eine Debatte entstanden ist, die in ein öffentliches Symposium münden wird.

Stefan Banz sieht allerdings auch eine negative Tendenz. Medien interessierten sich seiner Ansicht nach nur für Kunst, wenn es irgendeinen Skandal gäbe: "Das Risiko ist wirklich, dass nur noch Skandal-Künstler die öffentliche Aufmerksamkeit erregen, während wichtige Kunstwerke so womöglich auf der Strecke bleiben."

swissinfo, Andrea Tognina
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Fakten

Die Ausstellung "Mahjong – Chinesische Gegenwartskunst aus der Sammlung Sigg" im Kunstmuseum Bern kann noch bis zum 28. Oktober besucht werden.

Die Ausstellung, die ihren Namen einem beliebten chinesischen Spiel verdankt, zeigt 250 von 1200 Werken, die der Schweizer Ex-Botschafter Uli Sigg in China gesammelt hat.

Rund 100 Werke grösserer Dimension werden zudem am Sitz der Holcim-Gruppe in Holderbank (Kanton Aargau) ausgestellt.

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