Krayer verteidigt Bankenplatz Schweiz
Die Schweiz ist weder ein Steuerparadies noch kooperationsunwillig. Mit dieser Aussage hat Georg F. Krayer, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), am Montag (21.08.) in Bern den Bankenplatz Schweiz verteidigt.
Die Schweiz wolle die Zusammenarbeit innerhalb der EU in Steuerfragen nicht torpedieren. Das Bankgeheimnis sei aber nicht verhandelbar, erklärte Krayer bei der Präsentation des Jahresberichtes. Damit vertritt er die gleich Haltung wie Finanzminister Kaspar Villiger.
Massnahmen gegen die Steuerflucht von der Schweiz würden erst nachvollzogen, wenn auch die Finanzplätze ausserhalb Europas wie USA, Japan, Singapur und Hongkong einen Beitrag zur globalen Absicherung der europäischen Steuerharmonisierung leisten würden.
Krayer: Noch Hausaufgaben für andere Länder
Das Schweizer Bankensystem habe bereits ein "hervorragendes" Aufsichtssystem, sagte Krayer. "Wir können deshalb die leicht kritischen Bemerkungen des Finacial Stability Forum (FSF) nicht gutheissen." Zumal es Finanzplätze gebe, die bezüglich Überwachung ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht hätten.
Beispielsweise hätten sie noch keine Regelung für die Vor-Ort-Kontrollen der Behörden des Herkunftslandes internationaler Bankkonzerne eingeführt, sagte Krayer. Dies betreffe auch Länder in der EU, ergänzte SBVg- Geschäftsleitungsmitglied Claude-Alain Margelisch.
Das FSF der G7-Finanzminister hatte Ende Mai die Schweiz als "Offshore-Finanzzentrum" bezeichnet. Allerdings wurde die Schweiz als "unproblematisches Land" in die bestmögliche Kategorie der Offshore-Finanzzentren eingereiht.
Neue Offenlegungspflicht für US-Personen
Was die Offenlegung der Identität amerikanischer Bürger und Green-Card-Inhaber gegenüber der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) betrifft, ist laut Krayer die gewünschte Diskretion für die Kunden mit dem neuen System weiterhin gewährleistet.
Die Banken verpflichten sich gegenüber den US- Steuerbehörden, ab dem 1. Januar 2001 abzuklären, welche Kunden in den USA steuerpflichtig sind. Steuerpflichtige, die ihre Identität nicht offenlegen wollen, müssen ab diesem Stichdatum den Abzug einer 31- prozentigen Sicherungssteuer auf Erträgen und Verkaufserlösen von US-Wertschriften in Kauf nehmen.
swissinfo und Agenturen

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