Konsequenzen aus Abacha-Affäre gefordert
Die Schweiz sollte nach Ansicht der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) ihr Instrumentarium im Kampf gegen die Geldwäscherei verfeinern. Die Abacha-Affäre zeige, dass die Bankenaufsicht ausgefeiltere Sanktionsmittel benötige.
So seien Geldbussen ein geeignetes Mittel, um fehlbare Banken zur Räson zu bringen, sagte Patrick Moulette, Exekutivsekretär der mächtigen FATF mit Sitz bei der OECD in Paris im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. Auch Bankverantwortliche seien disziplinarisch zu belangen.
EBK hat Mängel erkannt
Die FATF rennt damit bei der Eidg. Bankenkommission (EBK) offene Türen ein. Das Instrumentarium, Verletzungen der Sorgfaltspflicht zu sanktionieren, sei nicht in jedem Fall sachgerecht und angemessen, heisst es im EBK-Bericht zur Abacha-Affäre.
Verwaltungsrechtliche Massnahmen gegen einzelne Verantwortliche kämen gerade in grossen Banken nur in Betracht, wenn diese der obersten Geschäftsleitung oder dem Verwaltungsrat angehörten. Ein Bewilligungsentzug sei in vielen Fällen unverhältnismässig.
Hoffnungen setzt die EBK auf das Parlament. Sollten die Vorstellungen des Ständerates zur Strafbarkeit juristischer Personen umgesetzt werden, könnten Unternehmen mit einer Busse von bis zu fünf Mio. Franken bestraft werden.
Diese Busse könnte dann verhängt werden, wenn die Firmen nicht alle Vorkehrungen getroffen haben, um Straftaten wie Geldwäscherei und mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften zu verhindern.
FATF warnt vor Illusionen
Die FATF, eine 1989 gegründete supranationale Behörde, die derzeit mit der Schweiz 29 Mitgliedstaaten zählt, warnt jedoch vor Illusionen. Das Arsenal im Kampf gegen die Geldwäscherei sei nie perfekt. Jedes Land müsse ständig daran arbeiten, dass die Kontrollmechanismen wirksam blieben.
Überrascht zeigte sich der FATF-Exekutivsekretär von den beiden Rücktritten an der Spitze der Meldestelle für Geldwäscherei. Daniel Thelesklaf und Mark Van Thiel hatten letzte Woche gekündigt. Sie forderten im Rahmen der BAP-Reorganisation mehr Kompetenzen für die Meldestelle, setzten sich damit jedoch nicht durch.
Fünf-Säulen-Strategie
Bundesrätin Ruth Metzler umriss unlängst am Bankiertag in St. Gallen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und das Finanzdepartement den Kampf gegen die Geldwäscherei führen wollen. Das Konzept gründet auf fünf Säulen, die in eine Gesamtstrategie eingebunden sind.
Neben der Kontrollstelle in der Finanzverwaltung und der Meldestelle im BAP sind der neu geschaffene Dienst für Analyse und Prävention und die Bundeskriminalpolizei für Ermittlungen mit einbezogen. Der fünfte Pfeiler ist die Abteilung Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz.
Gefahr der Verzettelung
Kritiker bemängeln, dass sich die Schweiz mit der Verteilung der Kompetenzen auf mehrere Schultern verzetteln könnte. Auch Moulette ist der Meinung, dass im Kampf gegen die Geldwäscherei die grösste Wirkung erzielt wird, wenn die Kompetenzen zentralisiert sind.
Mächtige Leute zögen die Fäden in der Geldwäscherei hinter den Kulissen. Das erfordere starke Strukturen, um diese gravierende Form der Kriminalität wirkungsvoll bekämpfen zu können.
swissinfo und Agenturen

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