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Kollegialität

Dieser Inhalt wurde am 04. Mai 2006 publiziert

Das Kollegialitätsprinzip ist im Regierungs- und Verwaltungsorganisations-Gesetz festgeschrieben. Es ist eine Organisationsform und Methode der Entscheidfindung, praktiziert in den leitenden staatlichen Gremien der Schweiz (z.B. Kantonsregierungen, Landesregierung).

Die Kollegialbehörde fasst Beschlüsse gemeinsam und trägt dafür gemeinschaftlich die Verantwortung, auch wenn einzelne Mitglieder persönlich dagegen sind. Über die persönliche Haltung der einzelnen Mitglieder und die geführte Diskussion wird in der Regel Stillschweigen gewahrt.

Das Kollegialitätsprinzip wurde durch die Polarisierung in der Schweizerischen Politik in den letzten Jahren oft strapaziert.

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