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Keine Überflüge ohne UNO-Mandat

Ohne Erlaubnis dürfen amerikanische Militärflugzeuge die Schweiz nicht überfliegen. swissinfo.ch

Greifen die USA Irak im Alleingang an, wird der Schweizer Luftraum für amerikanische Militärflugzeuge gesperrt.

Dieser Inhalt wurde am 21. Februar 2003 publiziert

Gibt es ein Mandat des Sicherheitsrats für einen Angriff, wird in Bern neu entschieden.

Die Landesregierung präzisierte am Freitag an einer Sondersitzung ihre Haltung zum generellen Gesuch der USA für die Benützung des schweizerischen Luftraums. Dabei hielt sie fest, dass vor einem Krieg und ohne neue UNO-Resolution das klassische Neutralitätsrecht gelte.

Abwartende Haltung



Aussenministerin Micheline Calmy-Rey erklärte, der Bundesrat habe sich angesichts der ungewissen Lage für eine "vorsichtige Haltung" entschieden. Sollte die UNO eine Militäraktion zulassen, werde die Landesregierung über die Bücher gehen.

Heute sei klar, sagte Calmy-Rey: wenn die USA ohne UNO-Mandat angriffen, gälte das Neutralitätsrecht und der Luftraum würde gesperrt.

Lasse die UNO die Anwendung von Gewalt zur Entwaffnung Iraks zu, komme das Neutralitätsrecht nicht zur Anwendung. Der Bundesrat würde dann je nach Überflugsgesuch von Fall zu Fall entscheiden.

Aufklärungs- und Überwachungs-Flüge

In der jetzigen Lage seien alle Überflüge von Flugzeugen mit Truppen oder Kriegsmaterial, die wider das strenge Neutralitätsrecht verstiessen, verboten, sagte Calmy-Rey. Zugelassen seien Aufklärungs- und Überwachungsflüge zu Gunsten der UNO-Inspektoren sowie - wie bisher - humanitäre Flüge.

Wenn die UNO ein Mandat zur Entfernung und Entwaffnung Saddam Husseins verabschiede, sei für die Schweiz kein bewaffneter Konflikt mehr gegeben, sondern eine Aktion der Völkergemeinschaft zur Wiederherstellung des Rechts, sagte Calmy-Rey. Dann müsse die Haltung der Schweiz neu überdacht werden.

Der Schweiz liege daran, den UNO-Inspektionen mehr Zeit einzuräumen, sagte Calmy-Rey. Es seien alle diplomatischen Mittel einzusetzen, um einen Krieg zu vermeiden. Über die Freigabe des Luftraums werde das Aussenministerium zusammen mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Luftwaffe entscheiden.

swissinfo und Agenturen

Fakten

Greifen die USA im Alleingang an, gilt das Neutralitätsrecht.

Lässt die UNO eine Militäraktion zu, wird neu entschieden.

Der Bundesrat würde je nach Überflugsgesuch von Fall zu Fall entscheiden.

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