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Keine systematische Unterschriftenfälschung bei SVP-Initiativen

Der Verdacht auf systematische Fälschung von Unterschriften bei den beiden SVP-Volksbegehren "Gold-" und "Asylmissbrauchsinitiative" hat sich nicht erhärtet. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die gerichtspolizeilichen Ermittlungen eingestellt.

Dieser Inhalt wurde am 28. Juli 2000 publiziert Minuten

Abklärungen bei Gemeinden, in welchen über 10 Prozent der Unterschriften ungültig waren, hätten keine Anhaltspunkte auf systematische Fälschung in Form einer eigentlichen Sabotage der Unterschriftensammlung ergeben, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag (28.07.) mit.

Es könne ausgeschlossen werden, dass sich hinter den ungültigen Unterschriften ein planmässiges Vorgehen für oder gegen die von der SVP lancierten Volksinitiativen verberge. Die SVP ihrerseits war von einem Sabotageakt ausgegangen. Einen konkreten Verdacht über die Urheberschaft der Fälschungen hatte die Partei aber nicht gehabt.

Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung für die Initiativen zur Verwendung der Goldreserven für die AHV (Goldinitiative) und gegen den "Asylrechtsmissbrauch" wurde der Verdacht geäussert, dass je rund 20'000 Unterschriften gefälscht worden seien.

Jux- und Schimpfeinträge

Bei den ungültigen Unterschriften handelt es sich gemäss BA vorwiegend um Fälle, in welchen dieselbe Person mehrmals unterschrieben, nicht im Stimmregister der Gemeinde verzeichnet, nicht identifizierbar, verstorben oder abgemeldet war. Zudem seien "offensichtlich Jux-, Schimpf- oder Fantasieeinträge" vorgenommen worden.

Zumindest der objektive Tatbestand der Wahlfälschung sei zwar vereinzelt erfüllt. Da jedoch derzeit keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte zur Ermittlung der Urheberschaft bestehen, habe die BA das Verfahren eingestellt.

Wenn eine Unterschrift nicht leserlich, die unterzeichnete Person nicht identifizierbar oder wenn die unterzeichnete Person in der entsprechenden Gemeinde nicht stimmberechtigt ist, stelle eine nicht beglaubigte Unterschrift noch keine Fälschung dar.

Im Durchschnitt

Die Gemeinden hatten bis zum 11. Juli 75'096 Unterschriften zur Goldinitiative beglaubigt. 5'805 oder 7,73 Prozent wurden für ungültig erklärt. Bei der Asylmissbrauchsinitiative standen den 87'095 beglaubigten Unterschriften 7'300 (8,38 Prozent) ungültige gegenüber.

Nach Angaben der Bundeskanzlei betrage der Anteil ungültiger Unterschriften in der Regel zwischen 7 und 21 Prozent, heisst es im Communiqué der BA weiter. Bei den beiden Volksbegehren sei der Prozentsatz der ungültigen Unterschriften "am untersten Rand der Erfahrungswerte".

swissinfo und Agenturen

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