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Keine Sexbilder mehr auf dem Handy

Noch haben Jugendliche freien Zugang zu Pornografie auf dem Handy. Ex-press

Jugendliche sollen besser vor Pornografie geschützt werden. Die kleine Parlamentskammer will deshalb Handy-Pornografie generell verbieten.

Dieser Inhalt wurde am 05. Juni 2007 publiziert

Gegen den Willen des Bundesrats stimmte der Ständerat mit grossem Mehr einem Begehren zu, das von der Regierung ein solches Verbot verlangt.

Mit 25 zu 4 Stimmen hiess der Ständerat am Montag eine Motion des Freisinnigen Rolf Schweiger gut. Dass ausgerechnet er ein Verbot fordere, möge erstaunen, sagte Schweiger. "Ich bin kein Kind von Traurigkeit, und Puritanismus ist mir ein Gräuel." Ausserdem sei er zurückhaltend bei der Forderung nach Verboten.

Doch in diesem Fall gehe es darum, Kinder und Jugendliche in ihrer ungestörten sexuellen Entwicklung zu schützen. In der Pornografie würden oft Zerrbilder von Sexualität vermittelt. So werde etwa das Prinzip der beidseitigen Zustimmung missachtet. Eine allzu grosse Diskrepanz zwischen virtueller und realer Realität könne sich schädlich auswirken.

Der Schutz der Jugendlichen sei im Gesetz vorgeschrieben, gab Schweiger zu bedenken. Mit der modernen Fernmeldetechnologie sei es jedoch unmöglich geworden, den Empfängerkreis von Pornografie zu bestimmen und zu begrenzen. Kinder und Jugendliche hätten freien Zugriff auf alle Angebote. Um sie zu schützen, sei es deshalb notwendig, Handy-Pornografie zu verbieten.

Bundesrat ist gegen generelles Verbot

Der Bundesrat stellt sich gegen ein Verbot. Schon heute mache sich strafbar, wer 16-jährigen Jugendlichen pornografische Darstellungen zugänglich mache oder anbiete, sagte Justizminister Christoph Blocher. Wer ohne Vorprüfung des Alters der Kunden über Mobiltelefone solche Darstellungen abrufbar mache, handle also illegal. Mangelhaft sei der Vollzug, nicht das Gesetz.

Die Verordnung über Fernmeldedienste sehe ausserdem vor, dass für Jugendliche unter 16 Jahren Sex-Angebote automatisch gesperrt würden. Dies funktioniere freilich nur, wenn das Handy-Abonnement nicht auf die Eltern laute, räumte Blocher ein.

Auswirkungen des Porno-Konsums

Ein generelles Verbot, das auch Erwachsenen den Zugang zu Handy-Pornografie verunmöglichen würde, erachtet der Bundesrat als unverhältnismässig. "Wollen Sie das wirklich?", fragte Blocher. Ausserdem würde es wenig nützen, könne die Pornografie doch auch vom Computer auf das Handy geladen werden.

Die Sozialdemokratin Anita Fetz kritisierte die Stellungnahme des Bundesrats als verantwortungslos. "Entweder hat der Bundesrat keine Ahnung, was die Kids heute anschauen können, oder dann will er die Pornoanbieter schützen."

Es sei eine Illusion zu meinen, dass Pornografie-Konsum bei Jugendlichen keine Auswirkungen habe, sagte Fetz mit Verweis auf die Vergewaltigungsfälle in Rhäzüns, Seebach und Schmitten.

Die Motion geht nun an den Nationalrat.

swissinfo und Agenturen

Motion

Die Motion ist ein Vorstoss, mit dem das Parlament die Regierung beauftragen kann, ein Gesetz auszuarbeiten oder eine Massnahme zu ergreifen.

Wird einer Motion von beiden Parlamentskammern zugestimmt, ist sie für die Regierung verbindlich. Es kommt aber bisweilen trotzdem vor, dass der Bundesrat sich weigert, einen ihm nicht genehmen Auftrag auszuführen.

Aus diesem Grund hat die grosse Parlamentskammer (Nationalrat) am Montag eine Gesetzesänderung beschlossen. Demnach muss die Regierung künftig schriftlich begründen, wenn sie ausnahmsweise eine Motion nicht erfüllen will oder kann.

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