Keine Massnahmen gegen VW
Die Wettbewerbs- Kommission (Weko) hat dem Volkswagen-Konzern keine kartellgesetzwidrige Benachteiligung von Schweizer Kunden im Ausland nachweisen können. Deshalb sieht die Weko keinen Grund für weiteren Massnahmen und stellt die Untersuchung ein.
Sie habe im Laufe ihrer Untersuchungen festgestellt, dass die Preisunterschiede für Neuwagen zwischen der Schweiz und der EU im Abnehmen begriffen seien. Dies sei als positive Folge der Liberalisierung des Autohandels zu werten, teilte die Weko am Donnerstag (18.05.) mit.
In ihrer, Ende 1997 eingeleiteten Untersuchung hatte die Weko geprüft, ob die VW-Konzern Schweizer Kunden beim Autokauf im Ausland behindert. Seitens Volkswagen war eine solche Abschottung der Schweiz stets bestritten worden.
Unterschiedliches Kaufverhalten
Die Weko hatte damals vermutet, dass der VW-Konzern die Wettbewerbsregeln verletze, indem er seinen Händlern untersagte, sich auf dem europäischen Markt zu günstigeren Preisen einzudecken.
Anhaltspunkte für wettbewerbswidriges Verhalten von VW hatte die Weko vorher insbesondere im norditalienischen Raum gefunden. Die Einfuhrbeschränkungen hatten damals zu Preisen geführt, die 10 bis 20 Prozent über denen der Nachbarländer lagen.
Stutzig geworden war die Wettbewerbsbehörde auch, als bekannt wurde, dass lediglich 1 Prozent der Schweizer ein Auto im Ausland einkauften. In der EU tund dies dagegen 8 Prozent. Als Erklärung für dieses unterschiedliche Kaufverhalten vermutete die Weko damals auch die Befürchtung des Schweizer Konsumenten, nach dem Kauf im Ausland in der Schweiz nicht denselben Service zu erhalten.
Preisgefälle zu gering
Die Untersuchung der Marktverhältnisse habe nun aber ergeben, dass das Preisgefälle zwischen der Schweiz und der EU in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen habe. Die Aufhebung der nicht- tarifären Handelshemmnisse habe dabei eine wichtige Rolle gespielt, gab die Weko am Donnerstag bekannt.
Nach Ansicht der Weko lassen die aktuellen Preisunterschiede nicht mehr genügend Spielraum für rege Parallelimporttätigkeiten.
swissinfo und Agenturen

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