Kanton Zürich verbietet Kampfhunde
Die Stimmberechtigten haben einem neuen Hundegesetz zugestimmt und per Stichfrage auch das Kampfhundeverbot gebilligt.
Dieser Inhalt wurde am 30. November 2008 - 17:56 publiziert
Dass die Stimmberechtigten ein neues Hundegesetz wollen, war unbestritten. Die Hauptvorlage, die bloss eine Bewilligungspflicht für das Halten von "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" enthält, wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 80% angenommen.
Die schärfere Variante mit einem Verbot von Kampfhunden erhielt zwar insgesamt weniger Ja-Stimmen, obsiegte aber bei der Stichfrage und wird deshalb in Kraft treten.
Bei den verbotenen Hunden geht es um American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull.

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