Navigation

Kanton Zürich verbietet Kampfhunde

Die Stimmberechtigten haben einem neuen Hundegesetz zugestimmt und per Stichfrage auch das Kampfhundeverbot gebilligt.

Dieser Inhalt wurde am 30. November 2008 - 17:56 publiziert

Dass die Stimmberechtigten ein neues Hundegesetz wollen, war unbestritten. Die Hauptvorlage, die bloss eine Bewilligungspflicht für das Halten von "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" enthält, wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 80% angenommen.

Die schärfere Variante mit einem Verbot von Kampfhunden erhielt zwar insgesamt weniger Ja-Stimmen, obsiegte aber bei der Stichfrage und wird deshalb in Kraft treten.

Bei den verbotenen Hunden geht es um American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Ihre Beiträge müssen unseren Richtlinien entsprechen.
Sortieren nach

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Entdecken Sie wöchentlich unsere attraktivsten Reportagen

Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.