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Kampf dem Tastatur-Spion

Wer weiss sonst noch was da getippt wird? Keystone

Die Schweizer Online-Gewerkschaft "//syndikat" fordert ein Personendaten-Geheimnis für die PC-Arbeit und ein generelles Verbot der Überwachungs-Software.

Dieser Inhalt wurde am 21. Mai 2002 publiziert

Die Gewerkschaft forderte Microsoft auf, das Problem rasch und zufrieden stellend zu lösen. Microsoft müsse ein Datenformat einführen, in dem keine versteckten Informationen mehr gespeichert würden. Andernfalls werde //syndikat rechtliche Schritte ergreifen.

Die Privatsphäre am Arbeitsplatz ist laut der erst vor kurzem gegründeten Gewerkschaft unter Druck. Ein Personendaten-Geheimnis müsse in der Bevölkerung so gut verankert sein wie das Arzt- oder das Anwaltsgeheimnis, sagte //syndikat-Präsident Burkhard Frey gegenüberden Medien.

Die Bevölkerung in der Schweiz soll mit einer langfristig angelegten Kampagne unter dem Motto "I love my Privacy" sensibilisiert werden.

PC-Wanzen

Key-Logger (ein Sammelbegriff für Überwachungs-Programme) sind der Alptraum jedes Datenschützers. Sie protokollieren jede Tastatureingabe, die der Anwender vornimmt und zeichnen auf, welches Programm dabei benutzt worden ist.

Key-Logger gibt es seit langem als eigenständige Softwareprogramme und als Bestandteil von Remote-Control und Trojaner-Programmen wie SubSeven oder Back Orifice.

Durch eine Neuistallation des Betriebssystems können die Spione in der Regel überschrieben werden. Anders verhält es sich mit Key-Loggern, die in die Tastatur oder zwischen Tastatur und Rechner eingebaut sind, so dass die Tastatureingaben direkt an der Quelle abgefangen werden. Gegen diese Hardware ist momentan kaum ein Kraut gewachsen.

Wie Abhörwanzen

Vorstandsmitglied Lars Lippuner wies denn auf die Problematik der Überwachungs-Software von Microsoft, Key Logger, hin. Diese spioniere unbemerkt jeden Tastendruck aus. "Es ist so, wie wenn Sie ein Mikrofon in die Lippen eingebaut hätten und alles, was Sie sagen, automatisch aufgezeichnet würde", sagte er.

Der Key-Logger-Einsatz zur Personalüberwachung sei eindeutig illegal, sagte
//syndikat-Zentralsekretärin Sabrina Erni. Dies verstosse gegen das schweizerische Obligationenrecht, Datenschutzgesetz und Arbeitsgesetz. Key Logger seien wie Abhörwanzen zu verbieten.

Das Datenschutzgesetz kann laut Lippuner auch unbemerkt verletzt werden, etwa beim Versenden von Word- oder Excel-Dokumenten als E-Mail-Attachment.

Gelöscht ist nicht gelöscht

Unter Umständen werde nicht nur das versendet, was am Bildschirm sichtbar sei, sondern auch vermeintlich Gelöschtes. Dies passiere dann, wenn die Funktionen "Schnellspeicherung" oder "Änderungen verfolgen" aktiviert seien.

Der Attachment-Empfänger könne sichtbar machen, wer was eingegeben habe. Laut Erni kann dies rechtlich relevant werden, wenn mehrere Personen einen Vertragsentwurf erarbeitet hätten und dem Vertragspartner ungewollt die verschiedenen Argumente offenbart würden.

Unterdrückung möglich

Die Wahrung der Privatsphäre sei auch für eine pluralistische, offene und demokratische Gesellschaft wichtig, hiess es weiter. Datenbanken könnten bei sozialen Spannungen oder internationalen Konflikte zur gezielten Unterdrückung echter und potenzieller Oppositioneller durch autoritäre Regimes führen.

Bei verschärfter Überwachung der Bevölkerung wie im Zusammenhang mit den Attentaten vom 11. September 2001 könnten unbescholtene Leute und "kleine Fische" erfasst werden, während sich Terrororganisationen oder kriminelle Netze der Überwachung entzögen.

swissinfo und Agenturen

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