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Ja zu Sprachengesetz, ja zu strengem Hundegesetz

Graubünden kennt als einziger Kanton drei offizielle Sprachen: Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Keystone

In Graubünden wird das vom Rückgang bedrohte Rätoromanische in Zukunft besser geschützt. Und in Genf herrschen künftig strengere Regeln für Kampfhunde-Halter.

Dieser Inhalt wurde am 17. Juni 2007 - 14:56 publiziert

In insgesamt 17 Kantonen wurde neben der 5. IV-Revision über eine ganze Palette von kantonalen Vorlagen abgestimmt.

Der Kanton Graubünden hat ein neues Sprachengesetz. Es wurde in einer Referendums-Abstimmung genehmigt und sieht die Förderung der romanisch- und der italienischsprachigen Minderheiten vor. Deutschsprachige fühlen sich benachteiligt und diskriminiert.

Das Sprachengesetz regelt den Gebrauch der kantonalen Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch.

Gemäss dem neuen Gesetz gelten Gemeinden mit einem Anteil von über 40% von Angehörigen einer kantonalen Sprache als so genannte einsprachige Gemeinden.
Gemeinden mit einem Anteil zwischen 20 und 40% gelten als mehrsprachig.

Einsprachige Gemeinden sind verpflichtet, im amtlichen Bereich sowie bei Anschriften von Amtslokalen und Gemeindestrassen von der angestammten Sprache Gebrauch zu machen. Es steht ihnen aber auch frei, daneben zusätzlich eine andere Landessprache zu benutzen.

Hundegesetz in Genf

Wer im Kanton Genf einen Kampfhund halten will, braucht dafür eine Bewilligung. Das Genfer Stimmvolk hat das verschärfte Hundegesetz mit über 80% angenommen. Es handelt sich um die schweizweit erste Volksabstimmung über ein Hundegesetz nach der tödlichen Pitbull-Attacke auf ein Kind im zürcherischen Oberglatt Ende 2005.

Von dem Gesetz betroffen sind etwa 30'000 Hunde und ihre Halter. Genf zählt etwa 1000 Kampfhunde, für die nun besonders strenge Regeln gelten. Neben der Bewilligung müssen Kampfhunde-Halter künftig nachweisen, dass sie mündig sind und Theorie-Kurse besucht haben. Im öffentlichen Raum wird der Maulkorb für Kampfhunde Pflicht.

Auch die Haltung von a priori ungefährlichen Hunde ist gesetzlich strenger geregelt. So müssen alle Hundehalter mit ihren Vierbeinern einen Kurs absolvieren.

Nein zum passiven Wahlrecht für Ausländer in Neuenburg

Im Kanton Neuenburg bleibt das passive Wahlrecht Ausländerinnen und Ausländern weiterhin verwehrt. Auf kommunaler Ebene können sie aber in Exekutiven gewählt werden.

Die von linken Parteien und Organisationen vorgebrachte Initiative, die das passive Wahlrecht für Ausländer sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene verankern wollte, wurde bachab geschickt.

Bislang durften sich Ausländer erst aktiv an Wahlen und Abstimmungen in Gemeinde und Kanton beteiligen. Das heisst, sie durften wählen und abstimmen, aber nicht gewählt werden.

Neuenburg gehörte damit bereits vor diesem Abstimmungswochenende in der Frage des Ausländerwahlrechts zu den progressivsten Kantonen der Schweiz.

Neben Neuenburg haben die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura und Waadt einzelne politische Rechte auf die ausländische Bevölkerung ausgedehnt.

Bislang haben die Ausländerinnen und Ausländer in keinem Kanton das Recht, sich zur Wahl in ein Amt auf kantonaler Ebene zu stellen.

Überraschendes Nein im Kanton Jura

In den Gemeinden des Kantons Jura bleibt niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern der Zugang zu politischen Ämtern verwehrt. In einer Referendums-Abstimmung lehnte der Souverän eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts ab.

Die vom jurassischen Parlament im Februar mit lediglich vier Gegenstimmen beschlossene Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene wurde knapp verworfen.

Für die Wahl als Gemeinderat oder Gemeindepräsident hätten Ausländer mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben müssen, davon eines im Kanton Jura.

Gegen diese Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte hatte jedoch ein von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) angeführtes Komitee das Referendum ergriffen. Für die SVP führt der Weg in politische Ämter über die Einbürgerung.

Klare Abfuhr für Stadtcasino-Neubau

Das spektakuläre Basler Stadtcasino-Neubauprojekt der iranischen Stararchitektin Zaha Hadid bleibt Papier: Ein 40-Millionen-Beitrag dafür sowie Zonenänderungen wurden deutlich abgelehnt.

Der neue Bau hätte inmitten der historischen Altstadt, am Barfüsser-Platz, entstehen sollen.

Aus für Verbandsbeschwerderecht

In St. Gallen wird das kantonale Verbandsbeschwerderecht abgeschafft. Lokale und regionale Verbände verlieren damit ihr Einspracherecht.

Den Freisinnigen war die abschreckende Wirkung der Verbandsbeschwerde auf Investoren und Projektträger seit Jahren ein Dorn im Auge.

Heimatschutz- und Umweltorganisationen hatten sich mit einem Referendum gegen die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts gewehrt. Nicht betroffen ist das Beschwerderecht nationaler Organisationen, das sich auf Bundesrecht stützt.

swissinfo und Agenturen

Weitere kantonale Resulate

Im Kanton Aargau haben die Stimmberechtigten gegen den Willen der SVP einer neuen Gebührenregelung für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts zugestimmt.

Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden wird die musikalische Ausbildung an den Schulen gefördert.

Im Kanton Bern ist eine Kreditvorlage in der Höhe von 33,4 Mio. Fr. für das Tram Bern West im zweiten Anlauf nach 2004 genehmigt worden.

Der Kanton Luzern erhält eine neue Verfassung. Auch das neue Gesetz über soziale Einrichtungen und ein Sonderkredit für die Vorfinanzierung des Systemwechsels im Heimwesen von 45 Mio. Fr. fanden Zustimmung.

Im Kanton Nidwalden werden die Familienzulagen erhöht. Die Kinderzulage beträgt neu monatlich 220 Fr. und die Ausbildungszulage 250 Fr.

Im Kanton Schwyz sind an Bezirks- und Gemeindeversammlungen künftig auch geheime Wahlen und Abstimmungen möglich. Unbestritten waren drei Änderungen als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Im Kanton Waadt gibt es künftig zwei offizielle Feiertage mehr: Der Berchtoldstag und der Pfingsmontag.

Im Kanton Uri kann die kantonale Mittelschule für über 3,7 Mio. Franken saniert werden.

Im Kanton Zug ist das umstrittene Pensionskassengesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit genehmigt worden.

Der Kanton Zürich regelt die Zusatzhonorare der Spitalärzte für Privatpatienten neu. Abgelehnt wurde die kantonale Volksinitiative "Chancen für Kinder".

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