Ist das Bankgeheimnis verhandelbar?
In der Klausur der Schweizer Regierung am Mittwoch geht es um die zweiten bilateralen Verhandlungen mit der EU und die Taktik in Sachen Bankgeheimis.
Eines ist klar: Die Institution Bankgeheimnis an sich wird nicht in Frage gestellt. Jüngste Äusserungen deuten aber auf unterschiedliche Auffassungen in Taktik und Strategien hin.
Verhandelbar?
Das Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar! Auf diesen Nenner hatte der Bundesrat bisher die Strategie für die zweite Runde der bilateralen Verhandlungen in jenen Dossiers gebracht, die Fragen des Finanzplatzes und der Amts- und Rechtshilfe betreffen.
In einem dieser vier Dossiers, jenem der Betrugs-Bekämpfung, sind die Verhandlungen mit der EU bereits im Gang, ohne dass die bisher drei Runden eine Einigung auf eine gemeinsame Grundlage gebracht hätten.
Bei den drei weiteren Dossiers - Zinsbesteuerung, Liberalisierung der Dienstleistungen und Zusammenarbeit mit Schengen/Dublin - hat der Bundesrat im letzten November Mandate unter dem Vorbehalt der Konsultation der Parlaments-Kommissionen und der Kantone verabschiedet. Dieses Prozedere wird am kommenden Freitag in der Konferenz der Kantonsregierungen abgeschlossen.
In dieser Phase der blockierten Verhandlungen zur Betrugs-Bekämpfung und des letzten Schliffs an den noch ausstehenden Mandaten liess ein Vortrag von Staatssekretär David Syz vom vergangenen Donnerstag zum Thema Bankgeheimnis und europäische Integration aufhorchen.
Er wies laut dem Redetext auf eine gewisse "marge de manoeuvre" hin, die der Bundesrat signalisiert habe, und empfahl für die Verhandlungen, einerseits den bewährten Kern des Bankgeheimnisses zu wahren und anderseits Ballast abzuwerfen. Zum Ballast gehöre moralisch Anrüchiges und wirtschaftlich Irrelevantes.
Stirnrunzeln über ein Signal
Die neue Tonart wurde vor allem im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und auf dem Finanzplatz selber mit einigem Stirnrunzeln zur Kenntnis genommen. Es wird die Frage aufgeworfen, ob mit solchen Äusserungen nicht ein für die Verhandlungen schädliches Signal einer neuen Flexibilität der Schweiz in der Bankgeheimnis-Debatte ausgesandt werde.
Nicht zuletzt mit Blick auf die festgefahrenen Verhandlungen im Dossier Betrugs-Bekämpfung drängt das Departement Villiger deshalb auf eine Klärung auf der Ebene des Bundesrats.
Im Volkswirtschaftsdepartement (EVD), wo Syz hinter Bundesrat Pascal Couchepin die Nummer 2 ist, will man die Aufregung demgegenüber nicht verstehen.
Die Äusserungen des Staatssekretärs stellten absolut keine Änderung der Stossrichtung dar und seien auch in einer längerfristigen Optik zu betrachten.
Vor allem im Aussenministerium, das zusammen mit dem EVD über das Integrationsbüro die Federführung in der Integrationspolitik hat, gab es allerdings schon früher Stimmen, die davon abrieten, das Bankgeheimnis zur alleine massgebenden Richtschnur für die Verhandlungen in allen substanziellen Dossiers zu machen.
Zahlstellensteuer umstritten
Gemeinsam ist den Positionen der verschiedenen Departements, und dies hatte auch Syz bekräftigt, dass bei der Zinsbesteuerung kein automatischer Informationsaustausch in Frage kommt. Die von der Schweiz unter gewissen Bedingungen ins Auge gefasste Einführung einer Zahlstellensteuer - sie soll die Umgehung einer EU-Regelung verhindern - stösst aber neu auf politischen Widerstand im rechtsbürgerlichen Lager.
Die SVP lehnt ein solches Zugeständnis ab, wie Parteisprecher Yves Bichsel auf Anfrage bestätigt. Es gehe nicht an, eine Steuer auf Rechnung anderer Staaten einzuführen. Zudem habe sich das bisherige System der schweizerischen Verrechnungssteuer bewährt.
swissinfo und Balz Bruppacher, AP

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!