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In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar, es sei denn, sie geschieht aus eigennützigen Motiven. Ein Artikel im Strafgesetzbuch ebnete in den 1940er Jahren den Weg für den assistierten Suizid. Heute erhalten jährlich mehr als 1.000 unheilbar kranke oder anderweitig schwer leidende Menschen Unterstützung bei der Beendigung ihres Lebens.

Inwieweit sollte die Beihilfe zum Suizid für Menschen, die ihr Leben beenden wollen, gesetzlich möglich sein? Teilen Sie uns Ihre Meinung in den Kommentaren mit.

Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch unter psychischen Problemen leiden, die mit Suizidgedanken verbunden sind, können Sie in der Schweiz unter der Nummer 143 Hilfe erhalten. Internationale Hilfsangebote finden Sie hierExterner Link.




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