Navigation

Internet-Glückspiele sollen erlaubt werden

Der Bundesrat will das Verbot von Glücksspielen im Internet lockern. Allerdings nur für Anbieter, die über eine Konzession verfügen. Wer eine solche erhält, muss sich an dieselben strengen Auflagen halten wie die Spielbanken.

Dieser Inhalt wurde am 22. April 2009 publiziert Minuten

"Telekommunikationsgestützte" Glücksspiele - vor allem solche im Internet - sind in der Schweiz nach dem geltenden Spielbankengesetz verboten, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.

Das Verbot ist allerdings mit den jetzigen Mitteln nicht vollständig durchsetzbar, so dass der Bundesrat bereits vor zwei Jahren das EJPD beauftragt hat, einen Bericht zur Verbesserung der Situation vorzulegen.

Das Departement kam zum Schluss, dass die Durchführung virtueller Glücksspiele liberalisiert und unabhängig davon das illegale virtuelle Glücksspiel mit flankierenden Massnahmen eingedämmt werden soll.

Gleichzeitig hat der Bundesrat das EJPD auch beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Änderungen der Rechtsgrundlagen bei Lotterien und Wetten zu prüfen.

swissinfo und Agenturen

Artikel in dieser Story

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Diesen Artikel teilen

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?