Intensive Ermittlungen im Inselspital
Nach der Medikamenten-Verwechslung im Berner Inselspital ist noch offen, ob gegen einen oder mehrere Mitarbeiter ein Strafverfahren eröffnet wird. Mögliche Straftatbestände sind fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung.
Die Verwechslung in der Spitalapotheke des Berner Inselspitals führte am 20. Dezember mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Tod eines Säuglings; eine intravenös zugeführte Nährlösung hatte statt Glukoselösung vermutlich eine 2,5-prozentige Kalziumchloridlösung enthalten.
Betroffen waren auch zwei weitere Säuglinge. Bei einem von ihnen sind Spätfolgen wegen des Zwischenfalls nicht ausgeschlossen.
Er rechne mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens innert eines halben Jahres, sagte der zuständige Untersuchungsrichter Hanspeter Kiener am Freitag auf Anfrage.
Bei den Ermittlungen stünden die Analyse der sichergestellten Medikamente und die Befragung der Personen im Vordergrund, die an deren Produktion beteiligt waren.
Breite Ermittlungen
Er gehe vorerst von einem grossen Kreis möglicher Verantwortlicher aus, sagte Kiener. Im Vordergrund stehe jedoch die Spitalapotheke. In die Ermittlungen einbezogen würden zudem die Mitarbeitenden einer aussenstehenden Firma.
Die betroffene Firma sei mit den Qualitätssicherungs-Massnahmen an einem Sterilisationsapparat für Medikamente betraut gewesen. Während den Qualitätssicherungs-Massnahmen an dem Apparat war es Ende Januar im Inselspital zur Verwechslung der beiden Medikamente gekommen.
Nicht ganze Charge verwechselt
Über das Ergebnis der Untersuchung von 280 sichergestellten und als Glukoselösung deklarierten Flaschen im Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern konnte Kiener noch nichts sagen.
Es sei aber auf gar keinen Fall damit zu rechnen, dass die ganze im Januar produzierte Charge der Glukoselösung von der Verwechslung betroffen sei. Dies, weil die Produktion stichprobenmässig überprüft worden sei.
swissinfo und Agenturen

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