Holocaust-Gelder:Auszahlung angelaufen
Nach dem globalen Abkommen zwischen den Schweizer Banken und den jüdischen Organisationen über die Nachrichtenlosen Vermögen im Jahr 1998 laufen die Auszahlungen an. Die ersten Checks müssen bis Ende Juli bei den Betroffenen sein. Und zwar in der ehemaligen Sowjet-Union.
Rund drei Jahren nach dem Vergleich zwischen den Schweizer Banken und den jüdischen Organisationen über die Zahlungen an Inhaber oder Hinterbliebene von sogenannten Nachrichtenlosen Vermögen (der Fonds wird von den beiden Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS gespiesen), haben die ersten Opfer ihre Entschädigung erhalten.
Dabei handelt es sich um jüdische Einwohner in rund 140 Ortschaften aus der ehemaligen Sowjet-Union.
Erst knapp 44 Mio. Dollar freigegeben
Seit Anfang Juli hat Richter Edward Korman den "Magistrat American" beauftragt, die Auszahlung zu überwachen und von der Gesamtsumme von einer Milliarde Dollar die ersten 250 Millionen der Schweizer Banken zu verteilen. Vorerst wurde jetzt eine Tranche von genau 43 Millionen und 700'000 Dollar freigegeben.
Ein Teil dieser ersten Tranche ist für Opfer bestimmt, welche durch Nazi-Deutschland zu Schaden kamen. Aus humanitären Gründen wurden die ersten Auszahlungen in der ehemaligen Sowjet-Union vorgenommen, da gerade die Betroffenen dort in grosser Armut leben.
Aber die erste Tranche der Gelder ist auch für ehemalige Zwangsarbeiter bestimmt, und für 400 Flüchtlinge, welche an der Schweizer Grenze abgewiesen wurden. Weiter sind Personen darunter, welche in die Schweiz kommen durften, hier aber in einem Arbeitsverhältnis gehalten wurden, das einer Zwangarbeit nahe kam.
Anlässlich des dritten Jahrestages des globalen Abkommens über die Auszahlungen hofft der Jüdische Weltkongress, dass sämtliche Auszahlungen vor dem Herbst anlaufen können. "Richter Korman wird das vor Ende Sommer geschafft haben", sagt der Direktor der Organisation, Elan Steinberg, gegenüber swissinfo. "Was die Zahlungen anbetrifft, hoffen wir, dass sämtliche bis Ende 2002 erfolgt sind, was heisst, dass die Überlebenden bis dann ihr Geld erhalten haben", fügt Steinberg bei.
Von Banken mehr Transparenz gefordert
Die UBS und Credit Suisse sind befriedigt, dass die Entschädigungs-Zahlungen angelaufen sind. Das Gericht (Claims Resolution Tribunal) welche die Akten der Überlebenden betreut, möchte, dass die Schweizer Banken noch etwas beweglicher werden.
"Wir warten immer noch auf eine volle Zusammenarbeit mit den Schweizer Banken, was das Abkommen betrifft. Vor allem möchten wir die totale Transparenz bei den Konten, welche zwischen 1933 und 1945 eröffnet wurden", sagt Michael Bradfield, der Hauptverantwortliche für das Gerichtsverfahren.
Bradfield präzisiert, dass die Betroffenen noch bis zum kommenden 5. August Zeit haben, um ihre Forderungen dem Gericht zukommen zu lassen. Der Gerichtsstand dafür ist Zürich. Nach diesem Datum wird sich das Gericht ausschliesslich der Prüfung und Selektion der Akten widmen, wie auch der Verteilung der Gelder.
Die amerikanischen Juristen denken, dass der Vorgang bis 2003 beendet sein dürfte. "Das Gericht hat ein Budget, welches die Prüfung und Auszahlung der Gelder während zwei Jahren ermöglicht und wir denken, dass wir bis Mitte 2003 damit fertig sind."
Vergleich vor drei Jahren geschlossen
Das Abkommen über die Entschädigung von Inhabern der Nachrichtenlosen Vermögen zwischen der UBS und Crédit Suisse auf der einen Seite und den jüdischen Organisationen auf der andern, wurde am 12. August 1998 unterzeichnet. Darin verpflichten sich die zwei Grossbanken 1,25 Mrd. Dollar zu bezahlen.
Das Abkommen nennt vier Kategorien von Überlebenden des Holocaust oder deren Erben: Inhaber von Bankkonten in der Schweiz, welche in der Zeit der Nazi-Herrschaft in Deutschland eröffnet wurden. Weiter, Flüchtlinge und Zwangsarbeiter und viertens Personen, welche "beraubt" wurden, denen beispielsweise Kunstgegenstände wie Gemälde weggenommen wruden.
Im Gegenzug zum Abkommen mit den Banken haben die Opfer des Holocaust auf Sammelklagen gegenüber der Schweizer Regierung, der Nationalbank und andern Privatfirmen verzichtet.
Im vergangenen April hat Richter Kormann akzeptiert, dass 27 Schweizer Gesellschaften und weitere 300 weitere Firmen durch den Vergleich vor weitern Sammelklagen geschützt sind.
Marie-Christine Bonzom, Washington

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