Heiraten
Personen über 18 Jahre haben das Recht, in der Schweiz zu heiraten. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.
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- Pусский Семья и брак: Швейцария
- English Marriage (Original)
- 日本語 結婚
- Italiano Matrimonio
- Швейцарія: сім'я та шлюб
Um in der Schweiz zu heiraten, muss man einen offiziellen Antrag beim Zivilstandesamt stellen und folgende Bedingungen erfüllen:
- älter als 18 Jahre alt sein
- urteilsfähig sein
- nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sein
- nicht zu eng verwandt sein
Seit dem 1. Juli 2022 haben gleichgeschlechtliche Personen das Recht, in der Schweiz zu denselben Bedingungen wie heterosexuelle Paare zu heiraten. Das neue Gesetz ermöglicht ihnen auch die Adoption eines Kindes und den Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung.
Je nach Herkunftsland der zukünftigen Eheleute kann für die Einreise in die Schweiz zum Zwecke der Eheschliessung ein Visum erforderlich sein. Wenn die Verlobten ausländische Staatsangehörige sind und keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, können sie hier nur mit der Genehmigung der kantonalen Aufsichtsbehörde heiraten.
Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz grundsätzlich anerkannt, es sei denn, sie verstösst offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung oder ist betrügerisch (z. B. polygame Ehen, Zwangsehen oder Ehen mit minderjährigen Personen).
Sobald das Paar die Genehmigung des Standesamtes erhalten hat, hat es drei Monate Zeit, um die Eheschliessung an einem Ort seiner Wahl durchzuführen. Die Zeremonie muss in Anwesenheit eines Standesbeamten oder einer Standesbeamtin und zweier Zeug:innen stattfinden, die volljährig und urteilsfähig sind. Nach der standesamtlichen Trauung ist es auch möglich, eine kirchliche Trauung zu organisieren.
Die Gesamtzahl der Eheschliessungen ist seit den 1980er Jahren relativ stabil geblieben, aber die Zahl der Eheschliessungen mit mindestens einer ausländischen Person ist stark angestiegen und macht heute 50% aus.
Scheidung
Das Paar oder eine:r der beiden Verheirateten kann beim zuständigen Gericht des Wohnkantons die Scheidung beantragen. Die Bedingungen und die Dauer des Verfahrens unterscheiden sich, wenn eine Ehepartei die Scheidung ablehnt.
Eine Scheidung kann langwierig, kostspielig und mit weitreichenden Folgen für die ganze Familie verbunden sein. Das Gericht muss unter anderem über das Sorgerecht für die Kinder, die Aufteilung des Vermögens, die Höhe des Unterhaltsbeitrags sowie darüber entscheiden, ob Ausländer:innen weiterhin ein Aufenthaltsrecht haben oder nicht.
Die Scheidungsrate hat sich in der Schweiz seit den 1960er Jahren mehr als verdoppelt. Heute hat sie sich bei etwa zwei Scheidungen pro 1000 Einwohner:innen eingependelt.
Mehr Informationen finden Sie hier:
- Welche Vorbereitungen für die Heirat zu treffen sind erklärt ch.chExterner Link
- die wichtigsten Fragen und Antworten zur Eheschliessung beim Bundesamt für JustizExterner Link
- Folgen einer Scheidung bei ch.chExterner Link
- Zahlen zu Ehen und Scheidungen beim Bundesamt für StatistikExterner Link

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