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Härtere Strafen für Zürcher Posträuber

Sechs der sieben Zürcher Jahrhundert-Posträuber werden härter bestraft. Das Zürcher Obergericht sprach am Donnerstag (08.06.) nach der zweitägigen Berufungsverhandlung Zuchthausstrafen zwischen zweieinviertel und sechseinhalb Jahren aus.

Dieser Inhalt wurde am 08. Juni 2000 - 16:57 publiziert

Damit erhöhten die Richter die Strafen um ein halbes bis ein ganzes Jahr. Das Gericht folgte weitgehend der Argumentation von Staatsanwalt Andreas Brunner, der die vom Zürcher Bezirksgericht im vergangenen November erstinstanzlich ausgesprochenen Strafen von eindreiviertel bis fünfeinhalb Jahren als zu milde beurteilt hatte.

Einzig das Vergehen des Spielsalonbesitzers Giuseppe Vallelonga beurteilten die Richter anders als der Staatsanwalt. Dieser hatte Vallelonga als Drahtzieher im Hintergrund bezeichnet und für ihn eine Strafe von sieben Jahren Zuchthaus verlangt.

Vallelonga hatte sich nicht direkt am Überfall auf die Zürcher Fraumünsterpost vom 1. September 1997 beteiligt; das Obergericht bestätigt die von der ersten Instanz verhängte Strafe von drei Jahren und neun Monaten Zuchthaus.

Mit sechseinhalb beziehungsweise sechseinviertel Jahren Zuchthaus wurden der Tipgeber Marcello Di Santo und der Libanese Elias Alabdullah am strengsten bestraft, die laut Brunner den Kopf der Bande bildeten. Beim Überfall auf die Fraumünsterpost erbeuteten die Täter 53,1 Millionen Franken. Rund die Hälfte des Geldes blieb bisher verschwunden.

swissinfo und Agenturen

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