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Grünes Licht für Freisetzung von Gentech-Pflanzen

Bald soll gentechnisch veränderter Weizen zum Versuch auch im Freien angebaut werden. Keystone

Universität und ETH Zürich dürfen drei Freisetzungs-Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchführen. Das Bundesamt für Umwelt hat diese unter strengen Auflagen bewilligt.

Dieser Inhalt wurde am 04. September 2007 publiziert

Die Versuche sollen in Zürich-Reckenholz und in Pully stattfinden. Greenpeace übt heftige Kritik am Bundesentscheid.

"Heute besteht dank dem Gentechnik-Gesetz eine klare und griffige Rechtsgrundlage", sagte BAFU-Direktor Bruno Oberle.

Im Vergleich zum letzten Gesuch aus dem Jahr 2003 seien die Voraussetzungen für eine Bewilligung wesentlich anders.

So seien Antibiotika-Resistenzgene als Marker, wie sie der ETH-Weizen 2003 enthalten habe, ab Ende 2008 nicht mehr erlaubt.

Zudem kämen die verwendeten Genprodukte bei uns in der Umwelt schon natürlicherweise vor und stammten selber aus Kulturpflanzen, weshalb mit der Freisetzung kein neuer ökologischer Kontext geschaffen werde.

"Wir sind zum Schluss gekommen, dass für Mensch und Umwelt keine Gefahr besteht", sagte Oberle gegenüber swissinfo.

"Die Überwachung der Tests garantiert ein höheres Sicherheitsniveau. Die Pflanzen werden auf einem gedeckten Feld wachsen, das von der Polizei geschützt wird." Zudem würden die Pflanzen in mindestens 300 Meter Entfernung zu anderen Pflanzen angebaut und nach dem Experiment zerstört.

Bewilligung trotz Einsprachen

Universität und ETH Zürich wollen von 2008 bis 2010 in Zürich-Reckenholz und in Pully bei Lausanne gentechnisch veränderten Weizen sowie eine Kreuzung zwischen Weizen und einem Wildgras zu Forschungszwecken im Feld untersuchen. Gegen die Versuche waren 29 Einsprachen eingegangen.

Das BAFU hat alle drei Freisetzungsversuche bewilligt. Für seinen Entscheid hat das Bundesamt auch die betroffenen Fachstellen von Bund und Kantonen konsultiert und die Zustimmung der Bundesämter für Gesundheit, Landwirtschaft und das Veterinärwesen erhalten.

Voraussetzung ist aber unter anderem, dass Universität und ETH bis spätestens Ende Jahr ein Notfallkonzept vorlegen. Ende 2008 und 2009 werden ferner Zwischenberichte über den Verlauf der Versuche verlangt. Weitere Vorschriften betreffen die Absicherung des Geländes, die Entsorgung der Versuchspflanzen und die Reinigung der Maschinen.

Perimeter für Beschwerdeberechtigte

Das BAFU hat auch entschieden, wer von den Einsprechenden beschwerdeberechtigt ist. Dazu sei ein Perimeter von 1000 Metern um die Versuchsfelder festgelegt worden, sagte Oberle. Von den zwei Einsprechenden in Zürich wohne keiner in diesem Umkreis.

Zu einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht berechtigt seien lediglich elf der 27 Einsprechenden in Pully. Allerdings kann laut Oberle auch gegen die Beschwerdeeinschränkung von jedermann Beschwerde eingereicht
werden.

ETH begrüsst Entscheid

Wilhelm Gruissem von der ETH Zürich begrüsste den Entscheid des BAFU. Im Vergleich zu ähnlichen Versuchen im Ausland seien die Auflagen aber äusserst streng.

Aufwand und Kosten, die dafür notwendig seien, seien beträchtlich und müssten noch im Detail auf Unklarheiten und Machbarkeit überprüft werden. Gruissem hofft aber, im Frühjahr mit den Feldversuchen starten zu können. Er versicherte, die Experimente würden mit grösster wissenschaftlicher Sorgfalt durchgeführt.

Notwendigkeit in Frage gestellt

Gemäss dem Naturschutzverband Pro Natura sind die Auflagen des Bundesamtes für Umwelt weder streng noch genügend. Das Weizen-Projekt ziele an den Forschungsbedürfnissen der Praxis vorbei, heisst es.

Greenpeace kritisierte zudem, dass in der Schweiz keine Freisetzungen von Gentech-Pflanzen notwendig seien, um Risiken für Mensch, Tier und Umwelt abzuschätzen. Auswirkungen auf andere Lebewesen sollten zuerst im Labor oder im Gewächshaus getestet werden.

Dringende Fragen wie mögliche Gesundheitsauswirkungen müssten endlich durch Langzeitstudien geklärt werden. Greenpeace will nun die Argumentation des BAFU eingehend prüfen und Möglichkeiten ausloten, "wie die Gentech-Aussaat bekämpft werden kann".

swissinfo und Agenturen

FREISETZUNGSVERSUCHE

Gemäss dem Gentechnikgesetz benötigen Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Organismen eine Bewilligung des Bundes.

In der Schweiz wurden bisher drei GVP-Feldexperimente durchgeführt.

1991 und 1992 pflanzte die Forschungsanstalt Changins gentechnisch veränderte Kartoffeln an.

Zwei Gesuche für den versuchsweisen Anbau von gentechnisch verändertem Mais, beziehungsweise von Kartoffeln, aus dem Jahr 1998 waren abgelehnt worden.

2004 führte das Institut für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich einen Versuch mit pilzresistentem Weizen durch.

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GENTECHMORATORIUM

Am 27. November 2005 wurde die von Konsumentenschützern, Umweltverbänden und Bauernorganisationen lancierte Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" mit 55,7% Ja-Stimmen gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommen.

Kein einziger der 26 Stände lehnte sie ab.

Demnach dürfen die Landwirte in der Schweiz während fünf Jahren keine Pflanzen anbauen oder Tiere halten, die gentechnisch verändert sind.

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