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Grosse Debatte um Liberalisierung des Strommarkts im Nationalrat

Das Schweizer Hochspannungsnetz soll nicht zum Spekulationsobjekt werden. Der Nationalrat beschloss beim Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) die Schaffung einer privatrechtlichen Netzgesellschaft. Sie muss den Strom diskriminierungsfrei durchleiten.

Dieser Inhalt wurde am 16. März 2000 publiziert Minuten

Das Schweizer Hochspannungsnetz soll nicht zum Spekulationsobjekt werden. Der Nationalrat beschloss beim Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) die Schaffung einer privatrechtlichen Netzgesellschaft. Sie muss den Strom diskriminierungsfrei durchleiten und darf keine Monopolrenten abschöpfen.

Der Nationalrat befasste sich am Mittwoch (15.03.) als Erstrat mit dem EMG. Er war sich weitgehend einig, dass die Öffnung des Strommarktes bereits im Gang sei. Es könne nur noch darum gehen, den Prozess in geordnete Bahnen zu lenken. Nichteintretens- und Rückweisungsanträge von Seiten der Westschweizer Linken, die einen Vormarsch des französischen Stromgiganten Electricite de France (EDF) ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze und Umwelt fürchten, wies der Rat fast einstimmig ab.

Die Schweizer Industrie habe weltweit die höchsten Strompreise. "Zuwarten ist nicht mehr tragbar", stellte Ulrich Fischer (FDP/AG) fest. "Die Dampfwalze der Liberalisierung lässt sich nicht aufhalten", sagte Franziska Teuscher (Grüne/BE). Aufgabe des Gesetzgebers ist laut Bundesrat Moritz Leuenberger, mit flankierenden Massnahmen für eine sozialverträgliche Liberalisierung des Strommarktes zu sorgen. Die Wasserkraft sei gefährdet; in den Bergregionen hingen Arbeitsplätze von der Zukunft der Wasserkraft ab.

Sicherzustellen sei der Service public. Wie umstritten das Vorgehen ist, zeigen über 50 Abänderungsanträge zu den 30 Artikeln. In einem der Schicksalsartikel entschied der Rat, dass die weiträumige Stromübertragung von den Interessen der Erzeuger und Vermarkter getrennt und einer nationalen Netzgesellschaft anvertraut wird.

Diese ist privatrechtlich organisiert. Eine Beteiligung des Bundes ist möglich. Die Gesellschaft muss die Durchleitung diskriminierungsfrei gewähren und darf keine Monopolrenten abschöpfen. Eine SVP-FDP-Minderheit um Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH) bekämpfte dieses Vorhaben als unnötig. Es genüge, die Branche zu verpflichten, den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu gewährleisten. Sie scheiterte mit 104 zu 46 Stimmen.

Die Linke forderte mit Christian Grobet (SP/GE) und Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) die praktische Verstaatlichung des Hochspannungsnetzes. Es sei ein natürliches Monopol und der Schlüssel zur strategischen Kontrolle des Strommarktes. Ihre Anträge wurden mit 107 zu 30 beziehungsweise 97 zu 55 Stimmen abgelehnt.

Leuenberger beschwichtigte die Befürchtungen der Genossen. Es sei unter den beschlossenen Rahmenbedingungen unerheblich, ob die Netzgesellschaft in privaten inländischen oder ausländischen Händen sei.

Anträge für eine generelle Bevorzugung der erneuerbaren Energie bei der Durchleitung wurden abgelehnt. Als zentraler Streitpunkt zeichnete sich die Abgeltung nichtamortisierbarer Investitionen (NAI) ab. Entscheide dazu fielen noch keine, die Debatte wurde am Abend auf Montag vertagt.

swissinfo und Agenturen

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