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Grenzübergreifendes Abkommen gegen Lohndumping

Die Eisenbahngewerkschaften aus der Schweiz, Deutschland, Österreich und Luxemburg wollen eng zusammenarbeiten. Am Dienstag (10.10) haben sie in Zürich ein internationales Rechtsschutzabkommen gegen Lohn- und Sozialdumping unterzeichnet.

Dieser Inhalt wurde am 10. Oktober 2000 - 15:09 publiziert

Seit der intensivierten Zusammenarbeit der SBB, der Deutschen Bahn (DB) und der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) wird im Rahmen von "TEE Rail Alliance" das Zug- und Lokpersonal grenzüberschreitend eingesetzt. Mit dem Abkommen soll der Schutz der Mitglieder auch bei der Berufsausübung im Ausland gesichert werden, wie die Eisenbahngewerkschaften in einem Communiqué mitteilten. Das Abkommen tritt rückwirkend per 1. Januar 2000 in Kraft.

Die Gewerkschaften unterstützen nach eigenen Angaben die Zusammenarbeit "TEE Rail Alliance" nur insoweit, als diese nicht zu Lohndumping und zu schlechteren Arbeitsbedingungen führe. Fernziel sei es, die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen auf hohem Niveau zu harmonisieren.

Das Rechtsschutzabkommen wurde am Dienstag in Zürich bei einem Arbeitstreffen zwischen dem Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) und den Eisenbahngewerkschaften Transnet (Deutschland), GdEÖ (Österreich) und FNCTTFEL (Luxemburg) unterzeichnet. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um die Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen in den vier Ländern zu analysieren.

swissinfo und Agenturen

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