Goldschatz wird neu aufgeteilt
Die Zinsen, die der überschüssige Goldschatz der Nationalbank abwirft, sollen zu zwei Dritteln an die Altersvorsorge und zu einem Drittel an die Kantone gehen.
Ob auch die Hälfte des Reingewinns der Notenbank an die AHV geht, ist noch offen.
Der Nationalrat hat sich am Dienstag mit der Vergangenheit und der Zukunft der Nationalbank befasst.
Mit 109 zu 77 Stimmen entschied er, dass die Zinsen auf den Erträgen aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold, welche die Nationalbank für ihre Währungspolitik nicht mehr benötigt, zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu Gute kommen.
Das Vermögen soll durch einen Fonds, der nicht der Schweizerischen Naitionalbank (SNB) untersteht, bewirtschaftet werden.
Der Nationalbank verbleiben nach dem Verkauf laut eigenen Angaben noch 1290 Tonnen Gold, also rund die Hälfte der bisherigen Goldreserve.
Bundesrat überstimmt
Die Verwendung der überschüssigen Goldreserven beschäftigt die Politik seit 1997. Am 22. September 2002 lehnten Volk und Stände sowohl die "Goldinitiative" der SVP (alles für die AHV) und den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament (je ein Drittel für die AHV, die Kantone und die Stiftung Solidarität Schweiz) ab.
Der Nationalrat konnte aus einem Strauss von Vorschlägen auswählen, wie die jährlich rund 500 Millionen Franken aus dem Ertrag des 20 Milliarden schweren Goldschatzes verteilt werden sollen. In einer Abstimmungs-Kaskade setzte sich die Kommissions-Mehrheit gegen den Bundesrat durch.
SVP und SP überstimmt
Der Bundesrat beantragte, dass der Erlös des Goldschatzes in einen Fonds einfliesst, dessen Ausschüttungen zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Drittel an die Kantone gehen sollten. Nach 30 Jahren soll das Fondsvermögen im gleichen Verhältnis verteilt werden, sofern Volk und Stände nichts anderes entscheiden.
Verworfen wurde der Antrag der SVP, den Vermögensertrag ganz der AHV zuzuschanzen. Erfolglos waren aber auch Anträge der SP (je ein Drittel an Kantone, AHV und Bildung), der Grünen (alles für Familienzulagen) und Einzelanträge (Bundesanteil für Schuldentilgung oder alles für den sozialen Wohnungsbau).
In der letzten und entscheidenden Abstimmung lehnte der Nationalrat mit 114 zu 71 den freisinnigen Antrag ab, alle Erträge aus den Goldverkäufen zur Schuldentilgung von Bund und Kantonen zu verwenden. Die Goldschatz-Vorlage geht jetzt an den Ständerat.
Streit ums Erbe
Der Rat war sich einig: Frühere Generationen hätten ein Erbe angehäuft, das es jetzt gerecht zu verteilen gelte. Das sei eine einmalige Chance.
Im Vordergrund stand in der Diskussion die Sicherung der AHV und die Erneuerung des Generationenvertrags zwischen Jung und Alt.
Verteilung Nationalbankgewinne noch offen
Noch nicht abschliessen konnte die grosse Kammer die Beratung der linken Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV".
Die Wirtschaftskommission (WAK) lehnt die Initiative ab, beantragt aber in einem Gegenvorschlag, dass künftig je die Hälfte des Reingewinns an die AHV und die Kantone bezahlt wird. Der Bund ginge dabei leer aus.
swissinfo und Agenturen
Fakten
1300 Tonnen Gold werden verkauft.
Einnahmen: ca. 20 Mrd. Fr.
Zinsen pro Jahr: ca. 500 Mio. Fr.
Nutzniesser der Zinsen: AHV: 2/3, Kantone 1/3.
In Kürze
Wegen der Aufhebung der Goldbindung des Frankens hält die Schweizerische Nationalbank (SNB) mehr Reserven als nötig.
1300 Tonnen Gold, rund die Hälfte der bisherigen Goldreserve, sollen aus der SNB ausgegliedert und für "öffentliche Zwecke" verwendet werden.
Der Nationalrat hat nun ein erstes Zeichen gesetzt: 2/3 der Erträge sollen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu Gute kommen, 1/3 den Kantonen.
Das Geschäft kommt nun in den Ständerat, die Kleine Kammer.
Über die Verteilung der Gewinne der Nationalbank entscheidet der Nationalrat am Mittwoch.

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