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Gleichstellung ja, aber

Nicht mehr mit dem Sondertaxi, sondern mit dem öffentlichen Verkehr - das wäre das Ziel. Keystone Archive

Die Gleichstellung behinderter Menschen ist nicht selbstverständlich. In der Schweiz soll nun ein Gesetz dafür ausgearbeitet werden. Kein einfaches Unterfangen.

Dieser Inhalt wurde am 18. Juni 2002 publiziert Minuten

Seit dem Jahr 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft, und sie verspricht in Artikel 8: "Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor." Der Nationalrat, die Grosse Kammer, berät zur Zeit eine Gesetzesvorlage - als indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, welche im Juni 1999 eingereicht worden war.

Die Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte" fordert, dass niemand diskriminiert werden darf. Nicht wegen Herkunft, Rasse oder Geschlecht, aber auch nicht wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Forderung: Gleichstellung

Die Initianten und Initiantinnen verlangen ein Gesetz, das für die Gleichstellung behinderter Menschen sorgt. Sie fordern Zugang zu Bauten und Anlagen und die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind - zum Beispiel Zugang zu Banken oder Bahnhöfen - soweit wirtschaftlich zumutbar.

In einem Gesetzesentwurf hatte die Schweizer Regierung versucht, Wünsche und Realitäten in Einklang zu bringen. Im Gesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BehiG) sollten Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet werden, öffentliche Bauten und Anlagen behindertengerecht zu errichten.

Auch Geschäfte, Banken, Museen, Hotels, Bibliotheken, Sportstadien oder Restaurants müssten diesem Anspruch genügen, weil diese öffentliche Dienstleistungen anbieten. Gültigkeit hätte die Bestimmung ab Inkrafttreten des Gesetzes.

Freie Fahrt

Im öffentlichen Verkehr (Bahnhöfe, Haltestellen, Billettausgabe, Züge, Busse, Schiffe und Flugzeuge) müsste ebenfalls umgerüstet werden. Dafür will der Bund 300 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Die Frist: 20 Jahre. Dasselbe gilt für Wohngebäude ab 8 Wohneinheiten und Gebäude mit über 50 Arbeitsplätzen.

Zusätzlich sollten die Behinderten ein Beschwerde- und Klagerecht erhalten. Davon verspricht sich die Regierung, dass die Vollzugskontrolle durch die Betroffenen selbst erfolgt.

In Sachen Chancengleichheit am Arbeitsplatz wird der Bund gefordert. Dieser soll die Anstellung Behinderter fördern, und die Kantone werden aufgefordert, behinderten Kindern und Jugendlichen eine angepasste Grundschulung zu gewährleisten.

Gesetz hätte ausgebaut werden können

Die vorberatende Kommission der Grossen Kammer hat im Vorfeld der Debatte massive Verbesserungen zu Gunsten der Behinderten vorgeschlagen. Trotz Einigkeit im Ziel, ist sich jedoch der Nationalrat über den Weg dahin nicht einig.

Der Schutzbereich des Gleichstellungs-Gesetzes für Behinderte will er beispielsweise nicht auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ausdehnen. Hätte der Nationalrat diesem Passus zugestimmt, hätten behinderte Menschen private Arbeitgeber einklagen und die Beseitigung von diskrimierenden Arbeits-Bedingungen verlangen können.

Arbeitgeber hatten sich gegen diese Vorschläge gewehrt, vor allem wegen des Nicht-Diskriminierungs-Verbots am Arbeitsplatz. Zudem ging es um Geld: Das Gastgewerbe fürchtete Milliarden-Investitionen, und eine Prozessflut.

Nur Zugang zu neuen Gebäuden garantiert

Auch den behindertengerechten Ausbau sämtlicher bestehender öffentlich zugänglicher Bauten und Anlagen lehnt der Nationalrat ab. Laut Kommission hätten bereits bestehende Gebäude behindertengerecht umgebaut werden sollen.

Kein Gehör fand der Kommissions-Vorschlag, wonach Behinderte bei Diskriminierungen den Dienstleistungs-Anbieter auf Beseitigung oder Unterlassung hätten einklagen können. Der Nationalrat beliess es bei der Möglichkeit, auf Entschädigung zu klagen. Dabei sollen Gerichte höchstens 5000 Franken zusprechen können.

Nicht nur Nein gesagt

Auf der progressiven Seite blieb die grosse Kammer hingegen bezüglich Prozesskosten. Klagen behinderte Menschen ihre im Gesetz stipulierten individuellen Rechte ein, können sie das unentgeltlich tun. Dies betrifft den ungehinderten Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen sowie Benachteiligungen im öffentlichen Verkehr.

Auch das Beschwerde- und Klagerecht von anerkannten Behinderten-Organisationen nahm der Nationalrat ins Gesetz auf. Zudem deutschte er gegenüber der ständerätlichen Fassung aus, wann im Aus- und Weiterbildungsbereich eine Diskriminierung vorliegt.

Gleichstellungsbüro

Am Dienstag berät der Rat über weitere Vorschläge der Kommission. Diese möchte beispielsweise die Kantone zu verpflichten, integrative Schulformen zu fördern. So würde die gemeinsame Schulung von behinderten und nicht behinderten Kindern ermöglicht. Zudem sollen Sehbehinderte besseren Zugang zum Internet erhalten, und Hörbehinderte fernsehen können.

Und: Analog dem Gleichstellungsbüro für Mann und Frau soll ein Büro für Gleichstellung eingerichtet werden. Stellenetat: drei bis vier.

Wegen des breiten Widerstandes seitens der Christlich-demokratischen Volkspartei (CVP) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP), aber auch von Teilen des Freisinns, werden nach der Debatte die Vorschläge des Nationalrates abgespeckt zurück in die Kleine Kammer gehen.

Und wie ist es ausserhalb der Schweiz?

Die rund 700'000 behinderten Menschen in der Schweiz führen denselben Kampf wie Behinderte fast überall. Einzig in den USA wurde bereits in den 70er Jahren eine umfassende gesetzliche Regelung für die Gleichstellung Behinderter verabschiedet.

In Sachen Arbeitsrecht weit fortgeschritten ist Italien: Für Betriebe mit über 50 Beschäftigten beträgt die "Behindertenquote" 7%. In Betrieben mit 35-50 Angestellten müssen mindestens zwei Behinderte arbeiten.

In Südafrika ist seit 1996 die direkte oder indirekte Diskriminierung durch den Staat verboten. Zudem wird von der neuen Verfassung auch das Recht auf Selbstbestimmung anerkannt, aber dadurch eingeschränkt, dass sie nicht auf Kosten anderer gesellschaftlicher Gruppen gehen darf.

Deutschland kennt ebenfalls eine Nicht-Diskriminierungs-Bestimmung. In Grossbritannien hat es seit den frühen 80er Jahren 14 Versuche gegeben, ein umfassendes Bürgerrechts-Gesetz gegen die Diskriminierung behinderter Menschen zu schaffen, und Teil des britischen Gesetzbuches werden zu lassen. Erfolglos.

Rebecca Vermot und Agenturen

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