Gewerkschaft will gegen Missstände in der Landarbeit kämpfen
Gewerkschaften prangern Missbräuche bei der Landarbeit an. In einer am Montag (15.11.) veröffentlichten Studie ist die Rede von "Hungerlöhnen" bei Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden in der Woche und Missbräuchen bei Sozialleistungen.
Die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) sagt Missbräuchen bei der Landarbeit den Kampf an. In einer am Montag (15.11.) veröffentlichten Studie berichtet die Gewerkschaft über "Hungerlöhne" bei Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden in der Woche und über Missbräuche bei Sozialleistungen.
Die skandalösen Zustände, unter denen ausländische Landarbeiterinnen und Landarbeiter beschäftigt würden, begännen beim Lohn und hörten bei den Unterkünften auf, erklärte die Gewerkschaft. Sie stützt sich auf eine Untersuchung in den Kantonen Bern, Zürich, Luzern, Aargau, Thurgau und Freiburg. Diese zeigte, dass neben ausländischen Saisonniers auf Schweizer Bauernhöfen zunehmend so genannte Praktikanten aus Osteuropa beschäftigt werden. Aus den gleichen Staaten kämen auch viele Schwarzarbeiter. Die "Agro-Studenten", die vom Schweizerischen Bauernverband vermittelt würden, seien ein willkommener Ersatz für teurere und schwieriger zu rekrutierende Saisonniers, kritisierte die GBI. Ihr Lohn betrage 1' 950 Franken im Monat abzüglich 810 Franken für Kost und Logis.
Aber auch bei den Landarbeiterinnen und Landarbeitern gebe es skandalöse Zustände. Die Mindestlohnempfehlung der Agrarlobby sei seit 1995 unverändert und betrage brutto 2'520 Franken im Monat.
Schwerarbeit für 1'000 Franken im Monat
Nach Abzug der Sozialversicherungen und der Aufrechnung für Kost und Logis bleibe den Betroffenen noch ein Nettolohn von 1'300 bis 1'500 Franken. Und selbst dieser Lohn werde noch gedrückt. Der GBI sind nach eigenen Angaben Fälle bekannt, wo den Arbeitenden weniger als 1'000 Franken im Monat verbleiben. Gleichzeitig werde Schwerarbeit geleistet, und zwar so lange wie in kaum einer anderen Branche. In der Woche seien es manchmal mehr als 65 Stunden.
Missbräuchen stünden deshalb Tür und Tor offen, weil sich praktisch alle Kantone mit den minimalsten Schutzbestimmungen nach Obligationenrecht zufrieden gäben. Zudem werde durchwegs auf Kontrollen verzichtet, obwohl AHV- und Pensionskassen-Beiträge häufig nicht oder nicht korrekt abgerechnet würden. Der Bauernverband in Brugg lehne Verhandlungen mit der GBI mit der Begründung ab, dass er kein Arbeitgeberverband sei.
Mindestlohn von 3'000 Franken gefordert
Die GBI bezeichnete vor allem die Situation in der Deutschschweiz als beschämend und kündigte eine Informationskampagne an. Unter dem Motto "Keine Löhne unter 3'000" Franken will die Gewerkschaft in einem ersten Schritt auf einen nationalen Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis (NAV) drängen. Danach wird ein Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohn und der 45-Stunden-Woche verteilt auf fünf Tage angestrebt. Weitergehende Forderungen betreffen die Kontrollen, die Unterkunft, den Gesundheitsschutz sowie die Berufs- und Weiterbildung.
SRI und Agenturen

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