Kinder sind keine Aufenthaltsgaranten
Das Bundesverwaltungsgericht gesteht ausländischen Frauen, die wegen der Geburt eines Kindes von einem Schweizer Mann im Land bleiben möchten, kein automatisches Aufenthaltsrecht zu.
Die Richter in Bern beurteilten die Fälle von zwei Afrikanerinnen aus der Elfenbeinküste und einer Kosovarin. Die Frauen hatten nach ihrer Einreise in die Schweiz jeweils ein Kind von einem Schweizer Mann geboren, ohne dass es zu einer Heirat gekommen wäre. Die Kinder wurden später erleichtert eingebürgert.
Während das Bundesamt für Migration in allen drei Fällen seine Zustimmung für eine Härtefall-Aufenthaltsbewilligung verweigerte, hat das Bundesverwaltungsgericht nur die Beschwerden der Afrikanerinnen abgewisesn.
Im Falle der beiden illegal in die Schweiz eingereisten Afrikanerinnen sei davon auszugehen, dass ihre Chancen auf eine Aufenthaltsbewilligung ursprünglich gleich null gewesen seien. Sie hätten dann mit Schweizer Männern ein Kind gezeugt und würden sich nun auf dessen Schweizer Staatsbürgerschaft berufen.
Zudem seien die Frauen sozialhilfeabhängig und schlecht integriert gewesen. Es stelle sich die Frage, ob sie ihre Kinder nicht instrumentalisieren wollten.
Dagegen war die Kosovarin bereits schwanger in die Schweiz eingereist, um den Vater ihres Kindes zu heiraten. Es kam jedoch nicht dazu. Trotzdem war ihr Verhalten nach Ansicht der Richter korrekt.
Deshalb gehe das Interesse von Mutter und Kind an einem weiteren Verbleib in der Schweiz dem öffentlichen Interesse an einer Wegweisung vor.
swissinfo.ch und Agenturen

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