Keine Zwangsernährung für Rappaz
Das Genfer Universitätsspital (HUG) bleibt dabei: Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz wird nicht zwangsernährt. Für die Ärzte des HUG verletzt ein solcher Zwang die persönliche Integrität eines Menschen und verstösst gegen die Menschenrechte.
In einer Stellungnahme vom Donnerstag bekräftigt das HUG seinen Standpunkt und erinnert an seinen Pflegegrundsatz, der auf einer gleichen Behandlung aller Patienten fusst - internationalem, nationalem und kantonalem Recht entsprechend.
Das Genfer Universitätsspital weist damit die Forderung der Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (SP) zurück. Diese hatte am Mittwoch das HUG an das Bundesgerichtsurteil vom 26. August erinnert und es aufgefordert, alles zu tun, um den Hanfbauern am Leben zu erhalten – auch zwangszuernähren.
Kalbermatten hatte am Mittwoch einen Strafunterbruch für Rappaz abgelehnt, den dessen Anwalt beantragt hatte. Der Anwalt Aba Neeman kündigte am Donnerstag Rekurs beim Kantonsgericht an. Im 21. Jahrhundert sei es auch gemäss Bundesgericht nicht möglich, dass ein Gefangener so im Gefängnis sterben müsse. Ein Strafunterbruch sei eine die Zwangsernährung ersetzende Massnahme.
Rappaz ist seit 70 Tagen im Hungerstreik. Neeman bezeichnete seinen Gesundheitszustand als schlecht. Rappaz verliere das Augenlicht und könne nicht mehr aufstehen.
Der Hanfbauer sitzt seit dem 22. März 2010 eine Strafe von 5 Jahren und 8 Monaten ab wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittel-Gesetz und anderer Delikte. Er reichte ein Gnadengesuch ein, über das der Walliser Grosse Rat am 18. November hinter geschlossenen Türen befindet.

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