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Geldstrafe für Anne-Frank-Lügner

Das Basler Strafgericht hat den früheren Vorsitzenden der Basler Sektion der nationalistischen PNOS wegen Rassendiskriminierung zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt. Er hatte das Tagebuch von Anne Frank als Lügengeschichte bezeichnet.

Dieser Inhalt wurde am 21. Juli 2010 publiziert Minuten

Der 22-jährige Angeklagte hatte im Juni 2009 einen Text unter dem Titel "Die Lügen um Anne Frank" auf der Internetseite der Sektion Basel der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) publiziert.

Darin bezeichnete er das Tagebuchs des jüdischen Mädchens als eine geschichtliche Lüge. Er berief sich dabei auf einen 1980 im deutschen Magazin Spiegel erschienenen Artikel, in dem Zweifel an der Echtheit geäussert wurden.

Indem er die Opfer des Holocaust als Lügner bezeichne, mache er sie zu Tätern, sagte die Staatsanwältin. Das seien Ungeheuerlichkeit sondergleichen. Durch solche Behauptungen würden die Opfer jedes Mal aufs Neue ermordet. Der sich selbst verteidigende Angeklagte wies den Vorwurf der Rassendiskriminierung zurück und bestritt die Strafbarkeit seiner Publikation.

Die Gerichtspräsidentin ging in ihrem Urteil mit dem Strafmass von 90 Tagessätzen über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Diese hatte 60 Tagessätze gefordert. Der Angeklagte habe den Tatbestand der Rassendiskriminierung gleich in mehreren Varianten erfüllt.

Seine Behauptungen seien ein Schlag ins Gesicht von Opfern und deren Angehörigen.

Am Mittwoch war der Text auf der Webseite der PNOS Sektion Basel immer noch abrufbar. Für den Fall, dass der Text nicht unverzüglich von der Webseite entfernt würde, stellte die Gerichtspräsidentin eine weitere Strafverfolgung in Aussicht.

Der Verurteilte hatte sein Amt als Vorsitzender der PNOS Basel erst kürzlich niedergelegt. Schon 2009 hatte er wegen seiner politischen Umtriebe seinen Job als Logistiker bei Novartis verloren.

swissinfo.ch und Agenturen

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