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Gerichtshof berät über Verfahren gegen IWF-Chefin Lagarde

Dieser Inhalt wurde am 04. August 2011 - 11:05 publiziert

PARIS (awp international) - Für IWF-Chefin Christine Lagarde soll sich an diesem Donnerstag entscheiden, ob sie sich einem Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs stellen muss. Der französische Gerichtshof der Republik will seine Entscheidung im Laufe des Tages bekanntgeben. Die 55-jährige Nachfolgerin des wegen versuchter Vergewaltigung angeklagten Dominique Straus-Kahn bestreitet jegliches Fehlverhalten.
Es geht um Entschädigungszahlung von 285 Millionen Euro plus Zinsen aus der Staatskasse an den schillernden Geschäftsmann Bernard Tapie. Lagarde hatte sie 2008 als französische Wirtschaftsministerin ermöglicht. Ein hochrangiger Staatsanwalt verdächtigt sie nun des Amtsmissbrauchs. Hintergrund der Zahlung war der Verkauf des deutschen Sportartikelherstellers Adidas durch Tapie Anfang der 1990er Jahre. Dieser sah sich bei dem Geschäft von der damaligen Staatsbank Crédit Lyonnais geprellt und zog vor Gericht. Das jahrelange Verfahren endete 2008 mit einem Schiedsgerichtsurteil, das Tapie die Entschädigungssumme zugestand.
Lagarde hätte dieses Verfahren nicht zulassen dürfen, begründete der mittlerweile pensionierte Generalstaatsanwalt Jean-Louis Nadal die Anrufung des Gerichtshofs. Entgegen der Empfehlungen von Experten habe Lagarde keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt.
Der Antragsausschuss des Gerichtshofes kann nun entweder die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens befürworten oder die Forderung des Staatsanwalts als unbegründet ablehnen. Der französische Gerichtshof der Republik ist eine 1993 eingerichtete Sonderinstanz, die sich ausschliesslich mit Verbrechen oder Vergehen beschäftigt, die von Regierungsmitgliedern in Ausübung ihres Amtes begangen wurden./mhe/DP/stk

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